Zulassung eines in Frankreich gekauften Fahrzeuges
Allgemeine Informationen
Sie möchten ein in Frankreich erworbenes Kennzeichen im Ortenaukreis zulassen? Hier finden Sie notwendige Informationen dazu.
Voraussetzungen
Antragssstellung sowie Einreichung und Gültigkeit der vollständigen Unterlagen.
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- EG-Typgenehmigung/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Datenblatt einer Kfz.-Prüfstelle
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Originalkaufvertrag oder Originalrechnung
- Kfz-Steuer Einzugsermächtigung
- "Carte grise"
- französische Kennzeichenschilder
Vertiefende Informationen
deutsch-französische Kontaktgruppe:
- H. Benz, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Ortenaukreis
Tel.: 0781/805-1368
- Préfecture du Haut-Rhin, Colmar
Tel.: 0033/389292111
- Fr. Heitz, Préfecture de la Région Alsace, Strasbourg
Tel.: 0033/388216159
Grenzüberschreitende Fragen / Questions transfrontalières
- Bei Fragen mit grenzüberschreitendem Bezug hilft Ihnen neben unserem Service auch die Informations- und Beratungsstelle INFOBEST weiter. Informationen und Kontakt unter www.infobest.eu
- Pour tout renseignement concernant vos questions transfrontalières, veuillez vous adresser à nos services ou à l'INFOBEST, instance de renseignement et de conseil transfrontaliers. Informations utiles et contact : www.infobest.eu