Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Dienstleistungen

Informations- und Beratungsgespräch, Anmeldebescheinigungen für Prostituierte

Allgemeine Informationen

Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch geführt.

Voraussetzungen

Zum Nachweis dieser Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.

Verfahrensablauf

Die Informations- und Beratungsgespräche sowie die Ausstellung der Anmeldebescheinigungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefonnummer 0781 805 9060 oder per E-Mail an gewerbepolizei@ortenaukreis.de.

Erforderliche Unterlagen

Notwendige Angaben und Unterlagen:

  • Die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hilfsweise eine Zustellanschrift
  • Die Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
  • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
  • Lichtbild
  • Für ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, ein Nachweis, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben
  • Nachweis einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostitutionsschutzgesetz

Vertiefende Informationen

Die Anmeldebescheinigung gilt für Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren für ein Jahr.