Rechtsaufsicht über Gemeinden und Verbände
Allgemeine Informationen
Die Kommunalaufsicht unterstützt die Gemeinden in ihrem Bestreben zum gesetzmäßigen Handeln in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Die Kommunalaufsicht hat hierbei auch eine Kontrollfunktion; im Vordergrund stehen aber die Beratung, Förderung und Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und damit die Stärkung der Entschlusskraft und Selbstverantwortung der kommunalen Organe.
Der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis unterstehen 46 Städte und Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände, an denen nur diese Städte und Gemeinden beteiligt sind, sowie selbständige kommunale Stiftungen. Das Regierungspräsidium ist obere Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Großen Kreisstädte Achern, Kehl, Lahr, Oberkirch und Offenburg unterstehen unmittelbar der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums Freiburg.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
keine