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Dienstleistungen

Jugendarbeit - Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit und zur Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/- innen der Jugendarbeit

Allgemeine Informationen

Der Ortenaukreis fördert Maßnahmen der Jugendarbeit von Jugendverbänden, Jugendgruppen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden sowie Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften gemäß §11 SGB VIII.

Ebenso werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit gemäß §12 SGB VII gefördert.

Die jeweiligen Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen finden Sie im Bereich "Dokumente".

Voraussetzungen

siehe Dokumente.

Verfahrensablauf

siehe Dokumente.

Fristen

siehe Dokumente.

Erforderliche Unterlagen

siehe Dokumente.

Kosten

siehe Dokumente.

Hinweise

siehe Dokumente.

Freigabevermerk

26.04.2024 Jugendamt