Gesundheitsamt - Untersuchungen, Gutachten und Zeugnisse
Allgemeine Informationen
Wir erstellen Gutachten im Auftrag von Behörden und Gerichten nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage. Wichtigste Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 6. Dezember 2015.
Unsere Gutachten sind nur Grundlage von Entscheidungen. Wir entscheiden nicht selbst.
Die wichtigsten Auftraggeber sind:
- Amt für Soziales und Versorgung
- Ordnungsämter
- Gerichte
- Prüfungsämter in Einzelfällen
Mit dem ÖGDG wurden folgende Neuregelungen für Untersuchungen bei Beamten eingeführt:
- Seit dem 01.07.2016 erstellen geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte ärztliche Zeugnisse über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts bei Einstellungen bzw. Verbeamtungen und führen hierzu die ärztlichen Untersuchungen durch. Dies gilt auch für ärztliche Untersuchungen anlässlich einer Prüfungsunfähigkeit oder etwaiger Prüfungserleichterungen.
Ärztinnen und Ärzte, die diese Aufgaben wahrnehmen finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg: «Hinweise für Beamtenbewerber/Ärzteliste - Einstellungsuntersuchungen Beamtenbewerber« - Seit dem 01.01.2017 führt die Medizinische Gutachterstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt folgende amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen durch:
- Feststellung einer Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit in Zurruhesetzungsverfahren,
- Prüfung der medizinischen Notwendigkeit von Heilbehandlungen nach Dienstunfällen nach den Heilverfahrensverordnungen des Bundes und des Landes sowie
- die Feststellung einer medizinischen Notwendigkeit nach den Vorschriften der Beihilfeverordnung des Bundes und des Landes, soweit ein Gesundheitsamt als begutachtende Stelle benannt wird
Kontakt: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gesundheitsamt
Medizinische Gutachtenstelle
Sautierstraße 28/30
79104 Freiburg
Telefon: 0761/2187-3123 bzw. -3122 - Seit dem 01.01.2005 sind wir auch sowohl für Begutachtungen nach dem Schwerbehindertenrecht als auch dem Sozialen Entschädigungsrecht (Versorgungsmedizin) zuständig.
Wir bieten auch psychosoziale Beratungen von Betroffenen, deren Angehörigen und Institutionen, sowie Beratungen im Rahmen der Begutachtungen an.
Was ist zu beachten:
- Die Untersuchungstermine erhalten Sie von uns nach Eingang eines schriftlichen Auftrages der anfordernden Dienststelle
- Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen, rufen Sie uns unter o.a. Telefonnummer an, damit wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren können. Bitte bringen Sie dann zur Untersuchung den Auftrag der anfordernden Behörde mit.
- Wir bitten Sie unbedingt alle ärztlichen Unterlagen von dem Hausarzt, anderen Fachärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken mitzubringen.
- Zur Überprüfung Ihrer Personalien benötigen wir am Untersuchungstag Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Vergessen Sie Ihre Lesebrille nicht, damit Sie den ärztlichen Fragebogen ausfüllen können. Den entsprechenden Fragebogen können Sie auch unter der Rubrik "Formulare" abrufen.
- Wenn Sie nicht Deutsch sprechen können, lassen Sie sich bitte von Angehörigen oder Bekannten begleiten, die der deutschen Sprache mächtig sind und bereit sind zu übersetzen.
Voraussetzungen
Schriftlicher Auftrag einer anfordernden Dienststelle. Direkte Auforderung von einer Behörde, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.
Verfahrensablauf
Die Untersuchungstermine erhalten Sie von uns nach Eingang eines schriftlichen Auftrages der anfordernden Dienststelle. Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen, rufen Sie uns unter o.a. Telefonnummer an, damit wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren können. Bitte bringen Sie dann zur Untersuchung den Auftrag der anfordernden Behörde mit.
Erforderliche Unterlagen
- Alle ärztlichen Unterlagen von dem Hausarzt, anderen Fachärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Dolmetscher
- ggf. Lesebrille
Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind:
- Auftrag der anfordernden Behörde