Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
Allgemeine Informationen
Menschen, die als Prostituierte / als Prostituierter arbeiten oder arbeiten möchten, müssen sich anmelden. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz brauchen Sie für die Anmeldung ihrer Arbeit als Prostituierte / als Prostituierter: Informationen zur Anmeldebescheinigung
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
Die gesundheitliche Beratung findet im Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis, Badstraße 20, Bau B 4. Stock, 77652 Offenburg (Karte anzeigen), statt.
Termine werden mit dem Sekretariat telefonisch vereinbart unter der Telefonnummer 0781 - 805 9833. Terminanfragen sind auch per E-Mail unter amtsaerztlicherdienst@ortenaukreis.de möglich.
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringen ist ein Personalausweis oder Reisepass und sofern bereits vorhanden die Anmeldebescheinigung des Ordnungsamtes.
Vertiefende Informationen
Das Beratungsgespräch ist vertraulich. Für manche Sprachen ist es uns möglich, einen Telefondolmetscher-dienst in Anspruch zu nehmen. Auch die Dolmetscher unterliegen der Schweigepflicht, diese erhalten zudem keine Angaben über Ihre Person.
Die gesundheitliche Beratung muss bei Personen ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate, ab 18 bis 21 Jahren mindestens alle 6 Monate durchgeführt werden.
Zwischen der gesundheitlichen Beratung und der ersten Anmeldung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Die Bescheinigung ist in ganz Deutschland gültig.
Die Bescheinigung muss mit der Anmeldebescheinigung während der Arbeit immer mitgeführt werden.