Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - Informationen für Gastfamilien
Allgemeine Informationen
Betreutes Wohnen in Familien im Ortenaukreis bietet Menschen mit einer psychischen Behinderung die Möglichkeit in einer Gastfamilie zu leben.
Unser Fach-Team sucht sozial engagierte Familien oder Einzelpersonen die bereit sind, einen Menschen bei sich aufzunehmen und im Alltag zu unterstützen.
Jede Familie ist einzigartig - wir versuchen den zu Ihnen passenden Mitbewohner zu finden.
Voraussetzungen
- Sie sind sozial engagiert um haben eine positive Einstellung zum Leben
- Sie können ein Zimmer oder gar eine kleine Wohnung zur Verfügung stellen
- Sie wohnen im Ortenaukreis
Zuständige Stelle
Amt für Soziale und Psychologische Dienste, Lahr
Verfahrensablauf
Bei Interesse wenden sie sich per Telefon oder Email direkt an uns. Gerne informieren wir sie in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch. Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Familien erhalten Pauschalen sowohl für die Betreuung als auch für Kosten der Unterkunft und Verpflegung.
Bearbeitungsdauer
2-6- Wochen
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- 4 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
- 113 Abs. in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
- 104 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)