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Dienstleistungen

Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - Informationen für Betroffene

Allgemeine Informationen

Betreutes Wohnen in Familien im Ortenaukreis bietet Menschen mit einer psychischen Behinderung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben.

Sie werden über einen längeren Zeitraum in eine geeignete Familie aufgenommen und von unserem Fach-Team unterstützend begleitet.

Jeder Mensch ist einzigartig - wir versuchen eine für Sie passende Gastfamilie zu finden.

Voraussetzungen

Das Angebot ist für Erwachsene, die aufgrund ihrer besonderen Situation nicht mehr oder noch nicht selbständig leben können (18-65 Jahre).

Interessenten müssen Anspruch haben auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies wird im Vorfeld geklärt.

Zuständige Stelle

Amt für Soziale und Psychologische Dienste, Lahr

Verfahrensablauf

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Mitarbeiter*Innen Ihrer Einrichtung, ihrer Betreuungsperson oder wenden Sie sich gerne direkt an uns. In einem ausführlichen persönlichen Gespräch erhalten Sie Informationen zum Betreuten Wohnen in Familien (BWF).

Erforderliche Unterlagen

Ärztliche Berichte/ Atteste sind erst bei Antragstellung erforderlich

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall. Einkommens- und Vermögensgrenzen werden dabei berücksichtigt.

Bearbeitungsdauer

2-6- Wochen

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

  • 4 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
  • 113 Abs. in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
  • 104 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)