An- und Abmeldung geschützter Tiere
Allgemeine Informationen
Besonders geschützte Wirbeltiere sind nach der Bundesartenschutzverordnung bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Freiburg, Referat 55, Bissiertstraße 7, 79114 Freiburg (E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de) zu melden; ebenso ist jeder Zu- und Abgang von Tieren dieser Behörde anzuzeigen;
Das Bundesamt für Naturschutz hat - abrufbar unter www.wisia.de - eine Datenbank erstellt, der Sie entnehmen können, ob Ihr Tier besonders geschützt und somit meldepflichtig ist.
Voraussetzungen
Haltung besonders geschützter Tiere. Ob ihr Tier besonders geschützt und meldepflichtig ist, entnehmen Sie der Datenbank Artenschutz des Bundesamtes für Naturschutz.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag formlos beim zuständigen Amt einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- An- bzw. Abmeldung Ihres Tieres (schriftlich formlos oder mit dem Meldeformular "An- und Abmeldung")
- Herkunftsnachweis (z. B. Kaufbeleg)
- Bei streng geschützten Tieren: EG-Bescheinigung (früher: CITES-Bescheinigung)
- Ggf. Angaben zur Kennzeichnung (Ringnummer, Microchip, Foto)