Ahndung sonstiger Ordnungswidrigkeiten
Allgemeine Informationen
Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen beinhalten Bußgeldvorschriften, die sowohl eine sachliche als auch eine örtliche Zuständigkeit der Bußgeldbehörde unserer Behörde beinhalten.
Die wichtigsten hiervon sind
- das Lebensmittelrecht
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz
- das Fahrpersonalgesetz
- das Personenbeförderungsgesetz
- das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- das Landesabfallgesetz
- die Gewerbeordnung
- das Gaststättengesetz
- das Waffengesetz
- das Landesjagdgesetz sowie das Bundesjagdgesetz
- das Wasserhaushaltsgesetz sowie das Wassergesetz Baden-Württemberg
- das Naturschutzgesetz
- die Landesbauordnung
- das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- das Schulgesetz
- das Tierschutzgesetz
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Verwarnungsgeldangebot / Anhörungsbogen
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bis 55,00 Euro kann dem Betroffenen ein Verwarnungsgeldangebot verbunden mit einer Anhörung unterbreitet werden. Dem Betroffenen wird mitgeteilt, welcher Verstoß ihm vorgeworfen wird. Gleichzeitig erhält er die Möglichkeit, sich in der Sache zu äußern oder Einwendungen vorzubringen. Mit dem Anhörungsschreiben wird die Verjährung unterbrochen. Mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes erklärt der Betroffene sein Einverständnis zum Vorwurf. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Bußgeldbescheid
Mit einem Bußgeldbescheid muss rechnen, wer mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, zum Vorwurf schweigt oder Einwendungen vorbringt, die von der Behörde nicht als überzeugend bewertet werden. Mit einem Bußgeldbescheid sind weitere Verfahrenskosten verbunden.
Ergeht nach vorausgegangener Anhörung ein Bußgeldbescheid sind damit Verfahrenskosten in Höhe von 5 % der Geldbuße, mindestens 25,00 Euro zuzüglich 3,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheids mittels Postzustellungsurkunde, verbunden.
Erforderliche Unterlagen
-