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Dienstleistungen

Transportkostenbeihilfe für weibliche Rinder beantragen

Allgemeine Informationen

Der Waldanteil hat in vielen Gemeinden des Ortenaukreises, besonders in Tälern und Seitentälern, beträchtlich zugenommen. Er beträgt oftmals bereits 70 % und mehr an der Gesamtgemarkung einer Gemeinde. Zur Enge vieler Täler kommt ihre Hängigkeit von über 30 % und mehr. Sie sind als Problemflächen besonders stark dem Aufforstungsdruck ausgesetzt. Aufgrund der schlechten Preissituation auf dem Rindfleischmarkt wird von vielen landwirtschaftlichen Kleinbetrieben hier die Rindviehhaltung aufgegeben. Landschaftlich schöne Täler werden nicht mehr (landwirtschaftlich genutzt) beweidet. Die Gefahr der Verbuschung ist groß. Die Attraktivität der Täler für den Tourismus nimmt ab. Auch wenn viele landwirtschaftliche Kleinbetriebe in den Problemgebieten kein Vieh mehr halten, so sind sie oft jedoch bereit, über die Vegetationszeit in den Sommermonaten Rinder in Pension zu nehmen.

Darüber hinaus dient es generell der Tiergesundheit und der artgerechten Haltung, wenn Rinder nicht nur im Stall sondern auch auf der Weide gehalten werden. Um die Bereitschaft zu fördern, Rinder auf der Weide zu halten und auch Tiere in Pension zu nehmen, gewährt der Ortenaukreis eine Förderung nach der "Richtlinie zur Gewährung von Transportkostenbeihilfe für weibliche Rinder".

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Rinderhalter, die weibliche Rinder im Alter von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tiere im Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises (Gebietskulisse siehe Anlage) für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit auf eine Weide verbringen.

Zuständige Stelle

Landratsamt Ortenaukreis, Dezernat Ländlicher Raum

Verfahrensablauf

Die Transportbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Rindes. Mit dem Antragsvordruck sind bis zum 30. September des jeweiligen Jahres alle Rinder mit Ohrnummer, Tag des Weidebeginns, die Gemarkung und Flurstücknummer/n der Weide/n, sowie Name und Anschrift des Halters und des Eigentümers der beauftragten Stelle (Gemeinde in der die Weide liegt) mitzuteilen. Bei Pensionstieren sind die Tiere in der HIT-Datenbank gemäß den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zu Beginn der Pension an- und am Ende der Pension abzumelden.

Die Transportkostenbeihilfe wird am Ende der Weidesaison durch den Ortenaukreis gewährt, nachdem der Antragsteller der beauftragten Stelle die Einhaltung der Mindestweidezeit von 3 Monaten mitgeteilt hat und die Einhaltung der Verpflichtung geprüft ist.

Erforderliche Unterlagen

Antrag Transportkostenhilfe

Vertiefende Informationen

Höhe der Transportkostenbeihilfe

  • Die Transportkostenbeihilfe beträgt ¤ 45,-/Rind (Hin- und Rücktransport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber hinaus 2 ¤/Transportkilometer (Hin- und Rücktransport). Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80 ¤/Jahr.
  • Die Transportkostenbeihilfe wird nur für den Transport weiblicher Rinder gewährt.

Rechtsgrundlage

Richtliniezur Gewährung von Transportkosten für weibliche Rinder durch den Ortenaukreis
in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Ausschussesfür Umwelt und Technik vom 01.07.2014