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Datum: 26.06.2019

Für mehr Durchblick im Pflege-Dschungel: Ortenaukreis baut Beratungsleistungen aus
Sozialausschuss stimmt Neufinanzierung des Pflegestützpunktes Ortenaukreis zu

Seit 2011 gibt es im Ortenaukreis einen Pflegestützpunkt mit Beratungsstandorten in Offenburg, Kehl, Achern/ Oberkirch, Lahr und Haslach. Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis (PSP) ist eine wohnortnahe, unabhängige Auskunfts- und Beratungsstelle für ältere, behinderte und kranke Menschen und deren Angehörige, die sich mit dem Thema Pflege konfrontiert sehen. Speziell geschulte Mitarbeiter beraten dort zu unterschiedlichsten Themen wie Demenz, Pflegebedürftigkeit oder Vorsorgevollmacht und geben wertvolle Tipps und Informationen zur Patientenverfügung oder bei Fragen zu Sozialleistungsansprüchen und Tagespflege. Über 4.300 Anfragen werden jedes Jahr unabhängig und umfassend bearbeitet. „Der Pflegestützpunkt mit seinen dezentralen und wohnortnahen Beratungsstandorten ist für viele Betroffene eine wichtige Anlaufstelle. Mit seinem neutralen und kostenlosen Beratungsangebot ist er im Vor- und Umfeld der Pflege inzwischen nicht mehr wegzudenken“, erklärte Georg Benz, Sozialdezernent des Ortenaukreises, in der gestrigen Sitzung des Kreis-Sozialausschusses. Benz informierte über die Umsetzung des neuen Landes-Rahmenvertrags zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg, der nach einjähriger Verhandlung zwischen Kranken- und Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden Ende 2018 vereinbart wurde. Darin enthalten ist unter anderem ein sogenanntes „Initiativrecht“, das den Landkreisen als zuständige Träger der Sozialhilfe bis Ende 2021 die Möglichkeit einräumt, weitere Pflegestützpunkte vor Ort einzurichten. „Der Bedarf ist da, gerade in so großen Einzugsgebieten wie im Ortenaukreis. Wir sprechen jetzt mit allen Partnern, Entscheidungsträgern und Gremien und prüfen, ob wir das Initiativrecht in Anspruch nehmen und ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Pflegeberatung entwickeln“, so Benz. Dazu werde sich der Sozialausschuss Ende 2019, Anfang 2020 weiter befassen.

Benz erläuterte die veränderten Finanzierungsregelungen des neuen Landesrahmenvertrags. Bisher betrug der pauschale Gesamtzuschuss für den Pflegestützpunkt mit seinen drei Vollzeitstellen 168.000 Euro, von denen die Kranken- und Pflegekassen 112.000 getragen haben. 56.000 Euro finanzierte der Ortenaukreis mit seinen fünf Kooperationspartnern. Künftig erfolgt die Kostenerstattung nach einer „Ist-Kosten-Finanzierung“ auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Ausgaben. Der jeweilige Finanzierungsanteil von Zwei-Drittel (Kranken- und Pflegekassen) zu Ein-Drittel (Landkreis) bleibt bestehen.

Die veränderten Finanzierungsregelungen ergeben danach eine zusätzliche Kostenbeteiligung des Ortenaukreises für 2019 in Höhe von rund 31.500 Euro sowie eine Nachzahlung an die Kooperationspartner für 2018 in Höhe von rund 15.200 Euro. Die Kreisrätinnen und Kreisräte gaben dafür grünes Licht und ermächtigten die Verwaltung, den Kreiszuschuss für 2020 in Höhe von 33 Prozent der Ist-Kosten festzusetzen.

„Auch wenn der neue Landesrahmenvertrag zu einem höheren Finanzierungsanteil des Ortenaukreises führt, begrüßen wir die Neuregelungen, denn die Kranken- und Pflegekassen verabschieden damit die unbefriedigende und unzureichende Pauschalfinanzierung und wenden nun erheblich mehr Mittel auf“, so Benz. Zudem werde die Beratungsqualität im Pflegestützpunkt Ortenaukreis deutlich ausgebaut. „Hilfesuchende können im Bedarfsfall nach dem Sozialgesetzbuch eine umfassende und individuelle Pflegeberatung in Anspruch nehmen im Sinne eines Einzelfallmanagements“, erklärte der Sozialdezernent. In Anbetracht der demografischen Entwicklungen sei die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg unerlässlich. Mit den neuen Richtlinien wurden dafür die Voraussetzungen geschaffen, schloss Benz.