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Sozialausschuss beschließt höhere Zuschüsse für Fach- und Beratungsstellen im Kreis

Die Träger der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der ambulanten Fachberatungsstelle für alleinstehende Wohnungslose und der Tagesstätte für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Offenburg sollen in den kommenden beiden Jahren stärker gefördert werden. Der Sozialausschuss des Ortenaukreises hat in seiner gestrigen Sitzung (Dienstag, 16. Oktober) einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen im kommenden Jahr um jeweils 2.600 Euro auf 43.600 Euro anzuheben. Im Jahr 2020 wird der jeweilige Zuschuss um weitere 2.700 Euro auf 46.300 Euro erhöht. Für die ambulante Fachberatungsstelle für alleinstehende Wohnungslose wird der Kreiszuschuss um jeweils drei Prozent auf 134.860 Euro in 2019 und 138.910 Euro in 2020 angepasst. Der Zuschuss für die Tagesstätte in Offenburg erhöht sich für das kommende Jahr von 60.105 Euro auf 61.910 Euro. 2020 beträgt die Förderung 63.770 Euro. Dem Kreistag hat der Ausschuss empfohlen, die entsprechenden Mittel in den Doppelhaushalt 2019/2020 einzustellen.

„Die Sucht- und Drogenberatungsstellen im Landkreis sind wichtige Bausteine der sozialen Infrastruktur. Sie leisten sehr gute und wichtige Arbeit für Betroffene und deren Angehörige. Die Nachfrage etwa nach Beratungsmöglichkeiten, ambulanten Therapieangeboten und Krisenintervention ist seit Jahren sehr hoch. Gerade im Bereich nicht stoffgebundener Abhängigkeiten wie Nutzung von Smartphone und Computer sowie beim Glücksspiel wird weiterhin eine deutliche Zunahme von Suchtgefährdungen, besonders bei Jugendlichen, verzeichnet“, betonte Sozialdezernent Georg Benz vor den Ausschussmitgliedern. Damit die Arbeit und das gut funktionierende, flächendeckende und dezentrale Netz an Suchberatungsstellen im Ortenaukreis weiter auf diesem Niveau gesichert werden kann, sei eine höhere Förderung durch den Kreis unabdingbar.

Bei der Fachberatungsstelle für alleinstehende Wohnungslose und Tagesstätte für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Offenburg finden Hilfesuchende ein niedrigschwelliges ambulantes Angebot. Wegen Kostensteigerungen hauptsächlich im Personalbereich hat der Träger die Anpassung des Zuschusses durch den Kreis beantragt. „Diese niederschwelligen Angebote sind unverzichtbar. Sie bieten Nutzerinnen und Nutzern schnell und unentgeltlich Hilfe, sichern unter anderem existenzielle Grundbedürfnisse wie Körperhygiene und Nahrungsaufnahme“, betonte der Dezernent.

Die Sucht- und Drogenberatungsstellen werden vom Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation GmbH und dem AGJ-Fachverband Prävention und Rehabilitation der Erzdiözese Freiburg e.V. getragen. Sie finanzieren sich vorrangig aus Mitteln des Ortenaukreises, weitere Zuschüsse kommen vom Land Baden-Württemberg sowie in Teilen von Standortkommunen.

Die AGJ, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, ist ebenso Träger der Fachberatungsstelle für alleinstehende Wohnungslose und der Tagesstätte für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Offenburg. Für ihre Arbeit erhält sie neben der Förderung durch den Ortenaukreis Zuwendungen der Stadt Offenburg.

Weiter hat der Sozialausschuss in seiner Sitzung beschlossen, für die kommenden beiden Haushaltsjahre einen „Maßnahmetopf SGB XII“ in Höhe von 300.000 Euro zu bilden. Mit diesen Geldern sollen Konzepte für die Neu- oder Weiterentwicklung von Angeboten in der Sozialhilfe ausgearbeitet werden. Der Sozialausschuss hat dem Kreistag empfohlen, die Mittel in den Doppelhaushalt 2019/2020 einzustellen. Der Doppelhaushalt wird von Landrat Frank Scherer in der Kreistagssitzung am 6. November 2018 eingebracht.