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Datum: 18.01.2018

Elternunterhalt: Statement des Landratamts Ortenaukreis zur Verhandlung am Familiengericht Offenburg (18. Januar)

In der Sozialhilfe gilt der sog. Nachranggrundsatz, d.h. Leistungen sollen nur erbracht werden, wenn Betroffene sich nicht aus eigenen Kräften und Mitteln helfen können und die Hilfe auch nicht von vorrangig verantwortlichen Dritten, also z.B. Unterhaltsverpflichteten, erhalten können. Grundsätzlich sind Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Anspruch auf Unterhalt teilweise oder sogar ganz wegfallen, wenn die Eltern sich „schwerer Verfehlungen“ an ihren Kindern schuldig gemacht haben oder eine Unterhaltsforderung „grob unbillig“ ist. Allein die Tatsache, dass ein Kind kurz nach der Geburt fremdbetreut worden ist, führt nicht automatisch zu einem gänzlichen Wegfall des Unterhaltsanspruches.
Wir haben Verständnis dafür, dass es für die Klägerin auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar ist, Unterhalt für ihre pflegebedürftige Mutter zu bezahlen, die sie als Säugling in ein Kinderheim abgab. Verstehen können wir auch die aktuellen Rufe nach einer Neuregelung zum so genannten Elternunterhalt. Bis dahin sind wir in unserer Bewertung aber an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.
Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass ein Prozess angestrebt wurde, obwohl wir den Sachverhalt noch gar nicht abschließend beurteilen konnten. Die Gründe für die Weggabe des Kindes in ein Kinderheim sind in diesem Verfahren bislang ungeklärt, etwa ob die Mutter aufgrund eigener gesundheitlicher Einschränkungen gar nicht in der Lage war für das Kind zu sorgen, ob eine eigene finanzielle Notlage bestanden hatte und ob ein schuldhaftes Fehlverhalten der Mutter vorlag. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, können wir auch eine abschließende Entscheidung treffen. Wie wir schon frühzeitig signalisierten und in der heutigen Verhandlung wiederholten, sind wir für eine einvernehmliche Lösung weiterhin offen.
Nach der heutigen Erörterung ist eine weitere, umfassende Sachaufklärung notwendig; hierzu will das Gericht mehrere Zeugen befragen. Nächster Verhandlungstermin ist der 27. Februar 2018.