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Datum: 04.10.2016

Mehr Zuschüsse für Frühberatung und Frühförderung

Sozialausschuss will zahlreiche soziale Projekte unterstützen

Die Frühberatung im Ortenaukreis e.V. soll in den kommenden beiden Jahren einen um jeweils 3.000 Euro erhöhten Zuschuss erhalten. Der Sozialausschuss des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung am Dienstag, 4. Oktober, dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Förderung für das Jahr 2017 von 218.000 Euro auf 221.000 Euro und für das Jahr 2018 um weitere 3.000 Euro auf 224.000 Euro zu erhöhen. Dem Kreistag hat er empfohlen, die entsprechenden Mittel in den Doppelhaushalt 2017/18 einzustellen. 

„Die Frühberatung ist wichtiger, kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner für Eltern im Ortenaukreis, um eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern“, betonte Landrat Frank Scherer gegenüber dem Sozialhilfeausschuss. Die Frühberatung biete Eltern und ihren Kindern schnell und unentgeltlich Hilfe in Form von Diagnose, Therapie und Förderung, so der Landrat weiter. 
Der Verein finanziert sich vorrangig aus Mitteln des Ortenaukreises, weitere Zuschüsse kommen vom Land Baden-Württemberg, von den Städten und Gemeinde im Ortenaukreis sowie den Behinderten - und Wohlfahrtsverbänden, die wie der Kreis Mitglieder des Verein sind. Bereits ab dem Jahr 2007 hatte der Sozialausschuss einer Erhöhung des Kreiszuschusses auf 200.000 Euro mit jährlichen Steigerungsraten in Höhe von jeweils 3.000 Euro für die Dauer von fünf Jahren zugestimmt.
In den Jahren 2012 und 2013 sah der Verein insbesondere aufgrund von Einsparungen im Bereich von Energie- und Personalkosten davon ab, sämtliche bereitgestellten Gelder abzurufen und auch in 2015 und 2016 verzichtet man auf die jährliche Erhöhung. Insbesondere aufgrund der Kürzung des Landeszuschusses hat die Frühberatung beantragt, die Dynamisierung des Kreiszuschusses wieder aufzunehmen und den Kreiszuschuss für das Jahr 2017 und die Folgejahre jeweils um jährlich 3.000 Euro zu erhöhen. „Diese Erhöhungen liegen deutlich unter den Erhöhungen, die sich unter Berücksichtigung der aktuellen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst ergeben würden“, erläuterte Scherer. Der Sozialausschuss stimmte dem Antrag einstimmig zu. 

Darüber hinaus hat der Sozialausschuss weiteren Zuschüssen zugestimmt, wie unter anderem der Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Tagesstätten für chronisch psychisch erkrankte Menschen und der Einsatzleitungen von Nachbarschaftshilfen und Mobilen Sozialen Diensten. Der Sozialausschuss hat dem Kreistag empfohlen, die dafür erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2017/18 einzustellen. Der Doppelhaushalt wird von Landrat Frank Scherer in der Kreistagssitzung am 8. November 2016 eingebracht.