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Datum: 07.10.2020

Zumeldung zur PM des Landkreistags Landesprogramm "Verstärkerfahrten im Schülerverkehr"

„Die Förderung zusätzlicher Schulbusse zur Entzerrung der Schülerströme knüpft das Land an Voraussetzungen: Eine Verstärkerfahrt ist nur dann förderfähig, wenn in den Bussen 100 % der Sitzplätze und 40 % der Stehplätze ausgelastet sind. Diesen mit uns abgestimmten Maßstab halten wir für sachgerecht – auch unter hygienischen Aspekten“, erklärte der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter (Tübingen), im Hinblick auf das kürzlich angelaufene Landesprogramm „Verstärkerfahrten im Schülerverkehr“.

„Leider geraten die förderrechtlich vorgegebenen Schwellenwerte in den teils emotional geführten Diskussionen vor Ort immer wieder aus dem Blickfeld“, erläuterte Walter. Hinzu komme vielerorts die Schwierigkeit, geeignete Fahrzeuge und ausreichend Fahrerinnen und Fahrer zu finden. „Ich appelliere daher an das Verkehrsministerium, der besorgten Elternschaft mehr noch als bisher zu erklären, dass und weshalb das Land Verstärkerbusse erst ab Erreichen bestimmter Auslastungsgrenzen fördert. Land und Kommunen müssen hier eine gemeinsame Sprache sprechen“, so Landkreistagspräsident Walter.


Michael Loritz, Dezernent für Infrastrukturen, Baurecht und Migration des Ortenaukreises, erklärt dazu: „Wir begrüßen das Förderprogramm des Landes. Die bereitgestellten Mittel ermöglichen es dem Ortenaukreis, dort, wo die Voraussetzungen vorliegen, die für die Schülerbeförderung originär zuständigen Schulträger zu unterstützen und im Rahmen der Verfügbarkeit Verstärkerbusse bereitzustellen. Zuletzt waren die vom Land gemachten starren Vorgaben, auf die der Landkreis keinen Einfluss nehmen kann, auf keiner Relation nachhaltig erfüllt. Wir beobachten die Entwicklung laufend und stehen in engem Kontakt mit den Verkehrsunternehmen. Der Ortenaukreis kann und wird nur dann Verstärkerbusse einsetzen, wenn nachweislich die vom Land definierte Auslastung vorliegt (100 % Sitzplätze, 40% Stehplätze) und damit Förderfähigkeit besteht. Die Eltern und Schüler sind aufgerufen, auch die Nutzung von Verbindungen zu prüfen, die nicht in der idealen Fahrtenlage liegen“.