Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 12.02.2019

Wohnraumförderungsstelle des Ortenaukreises verzeichnet steigende Fallzahlen

Die Wohnraumförderungsstelle des Ortenaukreis verzeichnete im vergangenen Jahr 180 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 76 Millionen Euro

Gegenüber den Vorjahren stieg die Anzahl der Anträge auf Wohnraumförderung um 64 Prozent, von durchschnittlich 110 Anträgen pro Jahr auf 180 im Jahr 2018.  Die geförderten Neubauvorhaben umfassten ein Investitionsvolumen von 51,6 Millionen Euro, für den Erwerb von Bestandsimmobilien lag das Volumen bei 24, 6 Millionen Euro. Die gewährten zinsgünstigen Darlehen beliefen sich dabei auf 48 Millionen Euro.

Das baden-württembergische Landeswohnraumförderungsprogramm unterstützt den Bau und den Erwerb neuer Familienheime und selbst genutzter Eigentumswohnungen, sowie den Bau von Mietwohnraum, durch zinsgünstige Darlehen. Entsprechend seines Leitbilds „Kinderland Baden-Württemberg“ liegt der Schwerpunkt auf der Förderung sowohl bereits vorhandener, gegebenenfalls noch wachsender Familien, als auch erst in der Entstehung befindlicher Familien („Starterfamilien“).

Wer kann eine Förderung erhalten?
Ehepaare, alleinerziehende Personen oder Lebensgemeinschaften mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind sowie junge Paare ohne Kind, sofern die jeweils geltende Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Schwerbehinderte Personen mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen.

Das Landratsamt Ortenaukreis prüft als Wohnraumförderungsstelle die eingehenden Anträge auf Vollständigkeit und grundsätzliche Erfüllung der Fördervoraussetzungen.  Sind diese erfüllt, fällt die L-Bank die endgültige Entscheidung über den Darlehensantrag.