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Datum: 16.08.2023

Windenergieanlage »Falkenhöhe WEA 1« genehmigt
Ausbau des Windparks Falkenhöhe Ende 2023 geplant

Das Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage am bestehenden Windpark Falkenhöhe ist abgeschlossen. Mit dem Bau soll Ende des Jahres begonnen werden. In den Entscheidungsprozess waren neben den betroffenen Gemeinden Hornberg, Lauterbach und Schramberg weitere 21 Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen eingebunden. Bereits am 8. Juni 2021 fand in Hornberg ein öffentlicher Erörterungstermin statt, bei dem etwaige Einwände gemeinsam mit der Antragstellerin und den zuständigen Fachbehörden durchgesprochen wurden. Die Nähe der Anlage zu Wohnhäusern im Außenbereich führte dazu, dass eine eingehende Prüfung des Belanges der sogenannten optisch bedrängenden Wirkung erforderlich wurde. Die Prüfung hatte zunächst eine ablehnende Entscheidung zur Folge, gegen die die Antragstellerin Widerspruch eingelegt hatte. Noch während der Prüfung des Widerspruchs durch das Regierungspräsidium erfolgte eine Änderung des Baugesetzbuches sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Durch diese Änderungen wurden die Prüfkriterien für die sogenannte optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt und der Windenergie ein überragendes öffentliches Interesse zugesprochen. Durch die geänderte Rechtslage waren die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung nunmehr erfüllt und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde am 15. August 2023 erteilt. „Im Rahmen des Prozesses zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen wurde eine Vielzahl von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wie dieses Verfahren zeigt, führen diese dazu, dass weitere Genehmigungen im Sinne der Energiewende erteilt werden können“, so Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamte des Ortenaukreises.

Hintergrundinformation:

Die drei bestehenden Anlagen des Windparks Falkenhöhe waren im Jahr 2019 vom Landratsamt Rottweil genehmigt worden und sind bereits errichtet und in Betrieb. Die nunmehr genehmigte Windenergieanlage mit der Typenbezeichnung Vestas V 136 hat eine Gesamthöhe von 217 Metern und eine Nennleistung von 4,2 MW.