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Datum: 27.08.2021

Wenn der Wald zur Abfallentsorgung missbraucht wird

Landratsamt appelliert an Waldbesuchende/ Wilde Müllablagerungen kein Kavaliersdelikt

Der Wald ist beliebter denn je – längst ist die gesundheitsfördernde Wirkung von Waldaufenthalten kein Geheimnis mehr. Auch die vielseitigen Ortenauer Wälder sind spätestens seit Beginn der Pandemie stark frequentierte Erholungs- und Freizeitorte für Wanderer, Spaziergänger und Sportler. „Leider hinterlassen viele Menschen im Wald auch unübersehbare Spuren, die nicht nur den Anblick unberührter Natur stören, sondern für den Wald ernstzunehmende Folgen haben können“, gibt Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft des Ortenaukreises zu bedenken. Von weggeworfene Kippen, Zigarettenschachteln und ausgedienten Corona-Masken über Plastikflaschen und anderen Verpackungsmüll bis hin zu Autoreifen, Bauschutt, Sperrmüll und gefährlichen Abfällen wie Altöl und -farben – es gibt fast nichts, das nicht auch regelmäßig in den Wäldern gefunden wird.

Wer jedoch seinen Müll achtlos im Wald wegwirft oder gar bewusst illegal dort entsorgt, anstatt ihn ordnungsgemäß daheim zu sortieren oder zu einem Wertstoffhof zu bringen, gefährdet unser Trinkwasser und das Ökosystem Wald und riskiert ein Bußgeld oder Strafverfahren. Denn aus Kunststoffen wird durch Wind und Sonne Mikroplastik und aus Bauschutt kann durch Regen Gips ausgewaschen werden. Zudem gelangen chemische Bestandteile und Giftstoffe wie sie z.B. in Altöl und -farben enthalten sind, ins Grundwasser und gefährden damit Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen. Aber auch Grünabfälle aus dem heimischen Garten beeinträchtigen den Wald. Sie können für die Ausbreitung gebietsfremder Arten, sogenannte Neophyten, sorgen und heimische Arten verdrängen.

„Wilde Müllablagerungen oder die Vermüllung der Landschaft, das sogenannte Littering, sind längst keine Kavaliersdelikte mehr: Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern oder gar mit einem Strafverfahren rechnen“, so die Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Ortenaukreises. Am 1. Dezember 2018 trat in Baden-Württemberg ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft. Auch haben bereits etliche Kommunen ihre örtlichen Polizeiverordnungen um entsprechende Tatbestände erweitert. „Da der Ortenaukreis landesweit mit die günstigsten Hausmüllgebühren hat, ist es ohnehin unverständlich und unnötig, dass Menschen ihre Abfälle achtlos in die Landschaft werfen,“ ergänzt Günter Arbogast, Geschäftsführer des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis. Viele aufgefundene Abfälle können auch kostenlos auf unseren Wertstoffhöfen abgegeben werden.

„Unsere Wälder sind vom Klimawandel geschwächt. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir rücksichtsvoll und sorgsam mit der Natur umgehen. Helfen Sie mit und entsorgen Sie Ihren Abfall an den dafür vorgesehenen Plätzen“, appelliert Pfüller abschließend an die Waldbesuchenden.