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Wenig Veränderung bei den Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung

Im August 2016 haben sich die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) erneut kaum verändert: Gegenüber dem Vormonat hat der Fallbestand lediglich um drei Bedarfsgemeinschaften (0,04 Prozent) und die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger um 40 Personen (0,35 Prozent) zugenommen. Auch die Arbeitslosenzahl ist um nur fünf Fälle (0,1 Prozent) gestiegen.

Die Entwicklung der Zahlen spiegelt den Verlauf der letzten Jahre wieder. Die leichte Zunahme der Empfänger von Arbeitslosengeld II resultiert aus einer Gesetzesänderung zum 1. August 2016, wodurch Auszubildende, die bisher von den Leistungen ausgeschlossen waren, nun einen Leistungsanspruch haben.

Derzeit betreut die KOA 8.376 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 17.669 Personen. Davon erhielten 11.355 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.299 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 1.015 Personen.

4.862 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.744 Personen als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.606. Hinzu kommen 2.749 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

Im August 2016 haben 160 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen zwölf Arbeitsaufnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 172 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.