Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Weiterhin kostenfreie Verhütungsmittel für bedürftige Frauen

Sozialausschuss empfiehlt Projektverlängerung

Seit 2015 finanziert der Ortenaukreis bedürftigen Frauen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Damit hilft er Frauen in wirtschaftlicher und psychosozialer Not, ihre Familienplanung eigenverantwortlich zu bestimmen und ungeplante Schwangerschaften zu vermeiden. Das Projekt habe sich bewährt, bilanzierten die Mitglieder des Sozialausschusses in ihrer heutigen Sitzung. Mit großer Mehrheit hat das Gremium dem Kreistag empfohlen, dass das Projekt weitergeführt und das jährliche Gesamtbudget um 5.000 Euro auf 55.000 Euro bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen erhöht werden soll.

„Das sozialpolitisch wichtige Projekt hat sich im hohen Maße bewährt, das Angebot wird immer stärker genutzt“, informierte Sozialdezernent Georg Benz. „2015 nahmen 154 Frauen zwischen 20 und 35 Jahren die Kostenübernahme in Anspruch. 2017 bereits 274 und von Januar bis März 2018 wurden bereits 84 Fälle abgerechnet, sodass für 2018 mit voraussichtlich über 300 Fällen zu rechnen ist. Etwa ein Drittel der Frauen sind ledig“, so Benz

Das Angebot in Anspruch nehmen können Frauen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen. Den Antrag können sie über die Schwangerschaftsberatungsstellen im Ortenaukreis stellen. Für Personen im Leistungsbezug wurde auch die Möglichkeit der Sterilisation des Partners in den Leistungskatalog aufgenommen. Bei niedrigem Einkommen ohne Bezug von Sozialleistungen helfen in einigen Städten und Gemeinden im Landkreis auch lokale Stiftungen.

Der Ortenaukreis sei 2015 in die Finanzierung eingestiegen, weil nach der damaligen Gesetzeslage nur junge Frauen unter 20 Jahren ärztlich verordnete Verhütungsmittel über die Krankenkassen erstattet bekamen, erinnerte Ullrich Böttinger, Leiter des Amts für Soziale und Psychologische Dienste im Landratsamt. Erfahrungen hätten aber gezeigt, dass gerade bedürftige Frauen zwischen 20 und 35 Jahren, von denen die meisten bereits ein oder mehrere Kinder haben, häufig aus finanziellen Gründen auf Verhütungsmittel verzichteten oder unsichere Maßnahmen wählten. Erst durch die Unterstützung des Kreises haben Frauen aus dem gesamten Ortenaukreis die gleichen Möglichkeiten, Verhütungsmittel zu erhalten und können damit ihre Familienplanung selbst bestimmen.

„Auch wenn Bewegung in die Sache gekommen ist, gibt es noch immer keine bundesweite Regelung“, so Böttinger. „Der kommunale Handlungsbedarf besteht also weiterhin, denn die Situation hat sich für die bedürftigen Frauen im Ortenaukreis nicht geändert. Die Bundesregierung muss schnellstens dafür sorgen, dass auch Über-20-Jährige einen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse erhalten“, appellierte Böttinger.

Die Mitglieder des Sozialausschusses sprachen sich mit großer Mehrheit für eine Weiterführung des auch von Ärzte- und Apothekerschaft begrüßten Projekts aus. Das jährliche Gesamtbudget für 2019 soll um 5.000 Euro auf insgesamt 55.000 Euro und für 2020 um weitere 5.000 Euro auf insgesamt 60.000 EUR im Doppelhaushalt 2019/20 erhöht werden. Für besondere Härtefälle bei bedürftigen Personen ohne Bezug laufender Grundsicherungsleistungen soll im jährlichen Gesamtbudget ein Teilbetrag von 5.000 Euro vorgesehen werden.

Der Kreistag entscheidet im Rahmen seiner Beratungen des Doppelhaushalts 2019/20.