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Datum: 07.02.2020

Weitere Masernerkrankungen im Ortenaukreis/ Vorsorgliche Maßnahmen einhalten

Dem Gesundheitsamt wurden weitere Masererkrankungen gemeldet. Inzwischen sind 15 Personen im Ortenaukreis erkrankt. Neben Offenburg, Kehl, Oberkirch und Berghaupten sind nun auch Fälle in Haslach und Ettenheim gemeldet. Viele von ihnen sind im Rahmen der Diagnosestellung in Arztpraxen und Notaufnahmen gewesen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich zwischenzeitlich erkrankte Personen im Ortenaukreis aufhalten, die schon ansteckend sind und noch nicht an den typischen Symptomen für Masern erkrankt sind. Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und manchmal einem weißlichen Ausschlag an der Mundschleimhaut. Der charakteristische Hautausschlag, bräunlich-rosafarbene Hautflecken, entsteht am 3.-7. Tag nach Auftreten der ersten Symptome. Er beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt 4-7 Tage bestehen. Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Ansteckend ist man jedoch schon drei bis fünf Tage vor Auftreten des Ausschlages und vier Tage danach.

„Wenn Sie die oben genannten Symptome bei sich bemerken, sollten sie, bevor sie eine Arztpraxis aufsuchen diese telefonisch im Vorfeld informieren und den Verdacht auf Masern nennen. So kann die medizinische Einrichtung Vorkehrungen treffen, damit im Wartebereich nicht weitere Menschen angesteckt werden,“ erläutert Evelyn Bressau, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus bitte das Gesundheitsamt alle Bürgerinnen und Bürger ihren Impfausweis zu überprüfen und bei Unklarheit, ob eine Immunität vorliegt den Hausarzt aufzusuchen.

„Personen, die nicht sicher sind, ob sie gegen Masern immun sind, sollten Besuche und Kontakte mit besonders gefährdeten Personengruppen meiden. Hierzu gehören insbesondere Säuglinge und Kleinkinder, diese können z.T. wegen ihres Alters noch nicht geimpft werden, und Kranke sowie immungeschwächte Menschen“, ergänzt Bressau. Gleichzeitig bittet auch das Ortenau-Klinikum darum, Besuche bei Angehörigen und Freunden die stationär im Klinikum behandelt werden, nur dann durchzuführen, wenn klar ist, dass durch die Besucher selber keine Masern übertragen werden können. „Zusätzlich werden wir besonders risikobehaftete Bereiche für die Besucher kennzeichnen, ggf. sogar den Zugang beschränken. Hier bitten um Verständnis und entsprechende Mithilfe der Besucher. Die getroffenen Maßnahmen dienen dem Schutz der Patienten und der Mitarbeiter“, ergänzt Andreas Schröder, Leiter der Klinikhygiene.

Eine Masernvirusinfektion bedingt eine Immunschwäche von mindestens 6 Wochen Dauer. Als Konsequenz daraus kann vorübergehend eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen bestehen; am häufigsten treten Mittelohentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfall auf. In seltenen Fällen kann es auch zu einer Gehirnentzündung kommen.