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Datum: 14.03.2019

Wasserschutzgebiet in der südlichen Ortenau neu festgesetzt

Damit auch das Einzugsgebiet des neuen Tiefbrunnens des Wasserversorgungsverbands Südliche Ortenau vor Verunreinigung geschützt werden kann, hat das Landratsamt Ortenaukreis das Wasserschutzgebiet „Feinschießen“ in der südlichen Ortenau neu festgesetzt.

Neben den beiden bestehenden Tiefbrunnen im Ruster Gemeindewald ist nun auch der neu errichtete Tiefbrunnen auf Gemarkung Rust, Gewann Steinbrunnen, Teil des Wasserschutzgebiets. „Damit sind nun alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um den dritten Tiefbrunnen des Wasserversorgungsverbands Südliche Ortenau in Betrieb zu nehmen“, freute sich Dr. Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter und zuständiger Dezernent. Das Wasserschutzgebiet mit einer Gesamtfläche von 766 Hektar schützt das Grundwasser im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage des Wasserversorgungsverbands Südliche Ortenau. Es erstreckt sich über die Gemeinden Herbolzheim, Kenzingen und Rheinhausen im Landkreis Emmendingen sowie im Ortenaukreis über die Gemeinden Ringsheim und Rust.

Am Prüfungsverfahren des Amtes für Umweltschutz des Ortenaukreises beteiligten sich, aufgrund des räumlichen Ausdehnungsbereichs der Wasserschutzzonen, fünf Städte und Gemeinden sowie die Fachbehörden von zwei Landkreisen und des Regierungspräsidiums Freiburg, ebenso wie weitere betroffene Institutionen. Ringsheims Bürgermeister Pascal Weber, Vorsitzender des Wasserversorgungsverbands Südliche Ortenau, dankte dem Landratsamt für die geleistete Arbeit und das schnelle Inkraftsetzen der Schutzgebietsverordnung, die nun die Inbetriebnahme des Tiefbrunnens ermögliche und damit die Trinkwasserversorgungssicherheit in der südlichen Ortenau gewährleiste.

Die wasserrechtliche Erlaubnis für den Ausbau des Tiefbrunnens mit einer Jahresfördermenge von bis zu 500.000 Kubikmetern hatte das Landratsamt bereits im Juli des vergangenen Jahres erteilt.