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Datum: 19.07.2019

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.

„Aufgrund der geringen Regenfälle in der Region sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Auch die Wassertemperaturen werden steigen. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen“, erklärt Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Ortenaukreis, den Schritt. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis die Wasserentnahme ab sofort untersagt. Die aktuellen Pegelstände sind im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale HVZ unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen“, so Vetter weiter. Ab sofort werde sein Amt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern könne die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Dies sollte allerdings vorher mit der Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes abgestimmt werden.