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Datum: 25.04.2019

Waldbrandgefahr: Kreisbrandmeister rät zur Vorsicht!

Verhaltensregeln beachten!

Trockene Vegetation und steigende Temperaturen: Bei den aktuellen Witterungsverhältnissen genüge in vielen Bereichen des Ortenaukreises bereits eine fahrlässig weggeworfene, glimmende Zigarette, um die Natur in Brand zu setzen, warnt Kreisbrandmeister Bernhard Frei. „Vegetationsbrände können sich rasend schnell ausbreiten“, so Frei. Aus diesem Grund richtet sich das das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Ortenaukreises mit Tipps zur Vermeidung von Bränden direkt an die Bevölkerung:

  • Werfen Sie keine Zigaretten oder andere brennende Gegenstände in die Natur – erst recht nicht aus dem Fahrzeug! Schnell kommt es zu einem Böschungsbrand an Autobahnen und anderen Straßen.
  • Lassen Sie niemals Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen auf trockenen Feldern oder Wiesen stehen. Es besteht die Gefahr, dass sich die Vegetation daran entzündet. Dies betrifft neben allen Modellen mit am Fahrzeugboden liegenden Katalysatoren (viele Pkw mit Otto-Motoren) künftig auch immer mehr Fahrzeuge mit der Abgasnorm „Euro VI“. Werden diese in den Regenerationsmodus geschaltet, können sehr hohe Temperaturen auftreten.
  • Beachten Sie auf jeden Fall das in den Wäldern geltende Rauchverbot!
  • Offenes Feuer ist im Waldgebiet nur an behördlich genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Feuerstellen zulässig. Besteht eine theoretische Brandgefahr, wie z. B sehr trockene oder nahegelegene Waldflächen, fliegende Glut, zu erwartender unsachgemäßer Umgang mit dem Feuer und der Brandstelle, ist auch das Entzünden von Feuer an diesen Stellen verboten! Grillen Sie in der Natur deshalb nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen. Respektieren Sie Verbote zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten Gebieten.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

Frei appelliert, diese Verhaltensregeln auch gerade im Hinblick zu den traditionellen Wanderungen am 1. Mai zu beachten. „Sollte es trotzdem zu einem Schadensereignis kommen sind die Feuerwehren des Landkreises über den Notruf 112 für Sie da“, so der Kreisbrandmeister.