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Datum: 22.11.2019

Waldbesitzer erhalten Aufarbeitungszuschuss bei Käfer- und Dürreschäden

Anträge möglich bis 6. Dezember / Amt für Waldwirtschaft unterstützt bei Antragstellung

Das Amt für Waldwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis informiert, dass Privatwaldbesitzer, die von Käfer- und Dürreschäden betroffen sind, für die Aufarbeitung betroffener Hölzer für 2019 eine Förderung des Landes in Höhe von drei Euro je Festmeter erhalten können.

„Die anhaltende Trockenheit der Jahre 2018 und 2019 und der dadurch begünstigte Borkenkäferbefall hat wie im ganzen Land auch im Ortenaukreis zu einer dramatischen Waldschutzsituation geführt“, erklärt der Leiter des Amts für Waldwirtschaft, Holger Schütz. „Um weitere Schäden einzudämmen, muss das Schadholz zügig aufgearbeitet und abtransportiert werden. Dadurch sind bereits erhebliche Mehrausgaben angefallen, die für die Forstbetriebe eine starke finanzielle, teils existenzielle Belastung darstellen können“, so Schütz weiter. Dadurch sei es gerade Kleinwaldbesitzern kaum noch möglich, deren gesetzlichen Verpflichtungen, den Wald zu schützen, zu pflegen und für die Sicherheit der Waldbesucher Sorge zu tragen, vollumfänglich nachzukommen.

Mit der Zuwendung sollen die Mehraufwendungen der Waldbesitzenden zur Räumung der Kalamitätsflächen abgemildert werden, denn sie dienen letztlich der Sicherung und Wiederherstellung von Waldökosystemen und gleichzeitig der Eindämmung und Abwehr von bedrohlichen Waldschutzsituationen.

Die Förderung wird auf Antrag gewährt, sofern der Waldbesitzende eine Holzliste/Messprotokoll vorlegen kann, und der Revierleiter den Kalamitätsholzanteil bestätigt. Den Zuwendungsantrag und weitere Unterlagen erhalten Betroffene bei ihrem örtlich zuständigen Forstrevierleiter oder beim Amt für Waldwirtschaft sowie über die Internetseite https://www.landwirtschaft-bw.info unter dem Suchbegriff „Aufarbeitungshilfe“. Die Fördermaßnahme und Antragsfrist läuft bis Dezember 2020. Um jedoch absolut zuverlässig den Zuschuss zu erhalten, sind die vollständigen Antrags- und Vollzugsunterlagen bis Freitag, 6. Dezember 2019, beim örtlich zuständigen Forstrevierleiter oder den Dienststellen des Amts für Waldwirtschaft abzugeben. Das Amt für Waldwirtschaft steht den Waldbesitzern zur Beratung und Antragserstellung zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft, Offenburg: Martin Siffling, Telefon 0781 805 7255, waldwirtschaft@ortenaukreis.de
Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft, Außenstelle Forstbezirk Wolfach: Christa Schaupp, Telefon 07834 988 3407, forstbezirk.wolfach@ortenaukreis.de