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Datum: 14.08.2019

Vergütungsverhandlungen des Ortenaukreises mit der Diakonie Kork werden zielgerichtet weitergeführt

Gemeinsame Pressemitteilung des Ortenaukreises und der Diakonie Kork

Aktuell verhandelt der Ortenaukreis mit der Diakonie Kork über die Vergütung für die beiden kurz vor dem Bezug stehenden neuen Wohneinrichtungen der Diakonie in Neuried. Zudem sind beim Landessozialgericht Stuttgart Klagen wegen der strittigen Vergütung für die Tagesstruktur („Werkstatt und Förder- und Betreuungsgruppe“) anhängig.
Der Ortenaukreis und die Diakonie Kork haben sich darauf verständigt, die Verhandlungen zu der notwendigen Personalausstattung im Wohnverbund zielgerichtet weiterzuführen. Um diese nicht zu belasten, wurde vereinbart, zunächst bis Ende September keine weiteren Auskünfte zum Verfahrensstand zu geben. „Wir möchten uns auf die Fortführung der intensiven Gespräche konzentrieren. Nach wie vor gestalten sich die Verhandlungen schwierig, da die Positionen weit auseinanderliegen“, informieren Sozialdezernent Georg Benz und Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Kork, nach einem Gespräch heute im Landratsamt in Offenburg.

„Wir sind dankbar, dass der Ortenaukreis in den zurückliegenden Jahren die Veränderungen durch immer hilfebedürftigere Menschen und die Strukturveränderungen zu kleineren und dezentralen Strukturen honoriert hat. Wir sehen, dass das eine deutliche finanzielle Herausforderung für die Landkreise bedeutet. Dass die Verhandlungen nun weitergehen, ist im Interesse der Betroffenen ein gutes Signal“, so Stefan.

Die Diakonie Kork fordert zusätzlich zu den bisher auf dem Campus eingesetzten Fachkräfte für die insgesamt 48 vom Umzug betroffenen Menschen mit Behinderung zusätzlich rund 23 Vollzeitkräfte. Dies würde nach Berechnungen des Ortenaukreises zu Mehrkosten von 1,4 Millionen Euro führen. Der Ortenaukreis hat zusätzlich rund fünf Vollzeitkräfte angeboten, was zu Mehrkosten von 327.000 Euro jährlich führen würde. Er bezieht sich dabei auf die Feststellungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg (KVJS), wonach die Diakonie Kork schon jetzt im Vergleich der größeren Einrichtungen im einschlägigen Leistungstyp mit rund 181 Euro täglich bei der Vergütung deutlich an der Spitze und rund 37 Euro über dem Durchschnittswert in Baden-Württemberg liegt. Unter Berücksichtigung des Angebots des Landkreises würde sich dieser sogar noch erhöhen. Der Ortenaukreis ist deshalb der Auffassung, dass es mit seinem Angebot möglich sein muss, die beiden neuen Wohnhäuser in Neuried personell ausreichend auszustatten und diese wie geplant in Betrieb zu nehmen.

Die Diakonie Kork verweist darauf, dass sie als eine von bundesweit sieben vergleichbaren Einrichtungen für Menschen mit besonderem Hilfebedarf einen erhöhten Aufwand habe. „So haben alle Bewohner eine aktive Epilepsie, 42 Prozent sitzen im Rollstuhl, 55 Prozent sind inkontinent, 21 Prozent fremd- und 27 Prozent  eigengefährdend. Im Sinne heutiger Konzepte leben Menschen mit einem geringeren Hilfebedarf heute nicht mehr in stationären Einrichtungen“, erläutert Diakonie- Vorstandsvorsitzender Stefan. „Wir begrüßen die grundsätzliche Einigung über die weiteren Verhandlungen. Es ist wichtig, diese mit Rücksicht auf die Heimbewohner und Beschäftigten der Diakonie konzentriert, sachlich und in Ruhe fortzuführen, damit wir für alle Beteiligten eine sinnvolle und tragfähige Lösung finden“, bekräftigt Sozialdezernent Benz.

Kreis und Diakonie erklären, dass im Masterplan für die dezentralisierten Wohnangebote festgehalten ist, dass sich durch die Strukturveränderungen höhere Personalbedarfe ergeben werden, allerdings keine mit dem Ortenaukreis abgestimmten Personalmengen enthalten seien. Für die beiden Neubauten in Neuried gebe es noch keine von der Heimaufsicht vorgeschriebene Mindestpersonalmenge. Diese sei in der Vergangenheit gruppengenau für den gesamten Wohnbereich definiert und vom Sozialdezernat auch bei früheren Verhandlungen vollumfänglich umgesetzt worden. Zu den beim Landessozialgericht (LSG) anhängigen Streitverfahren stellen die Diakonie und der Ortenaukreis fest, dass die beiden Klagen zuerst von der Diakonie Kork eingereicht worden sind und der Landkreis fünf Tage später mit einer eigenen Klage darauf reagierte.