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Datum: 01.12.2022

Umsetzung der Einführung des Bürgergeldes läuft im Ortenaukreis auf Hochtouren

Kommunale Arbeitsförderung gibt praktische Hinweise für Leistungsbezieher

Ende letzter Woche haben Bundestag und Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeldgesetz zugestimmt. Nachdem die zuvor strittigen Elemente des Gesetzgebungsvorhabens korrigiert wurden, kann dieses sehr bedeutende Vorhaben der Bundesregierung nach den vielen Unsicherheiten der vorangegangenen Monate nun umgesetzt werden. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die veränderten Lebensumstände der Menschen angepasst.Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt formal abgeschlossen ist, gilt es als sicher, dass das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 eingeführt wird. „Dessen Umsetzung im Ortenaukreis läuft daher bereits jetzt auf Hochtouren“, betont Armin Mittelstädt, der Leiter der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA). Da das Ortenauer Jobcenter in diesem Zusammenhang vermehrt Anfragen von Leistungsberechtigten erhält, die unsicher sind, ob sie etwas veranlassen müssen, um künftig das Bürgergeld zu erhalten, gibt die KOA folgende Hinweise:
  • Wer derzeit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, wird ab Januar auch das neue Bürgergeld erhalten, ohne dass hierfür ein neuer Antrag gestellt werden muss – dies erfolgt automatisch. Der neue (Eck-)Regelsatz für den Haushaltsvorstand beträgt 502 statt bislang 449 Euro, die weiteren Haushaltsmitglieder erhalten – wie bisher – etwas geringere Beträge, die aber ebenfalls deutlich erhöht wurden.
  • Leistungsempfänger, deren Bewilligungszeitraum zum 31. Dezember 2022 endet, müssen allerdings – wie gewohnt – einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Hierfür können die aktuell zur Verfügung stehenden Vordrucke verwendet werden, die auf der Internetseite der KOA unter www.ortenaukreis.de/koa heruntergeladen werden oder unter dem Direktlink https://ortenaukreis.form.cloud/formcycle/form/alias/1/ALGII-WBA/ online ausgefüllt werden können.
  • Die Anträge, Bescheide und Schreiben der KOA werden in den kommenden Wochen Schritt für Schritt angepasst. Es kann somit vorkommen, dass Leistungsempfänger nach Einführung des Bürgergeldes noch Dokumente mit den bisherigen Begriffen „Arbeitslosengeld II“ oder „Sozialgeld“ erhalten, da die Vordrucke so kurzfristig nicht vollständig umgestellt werden konnten.
„Die Umsetzung des Bürgergeldes mit seinen vielfältigen Neuerungen ist zeitlich sehr eng getaktet und wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Arbeitsförderung in den kommenden Monaten vor große Herausforderungen stellen und sehr stark beanspruchen“, ist sich Mittelstädt sicher. „Vor diesem Hintergrund kann es sein, dass Routinearbeiten zurückgestellt werden müssen und Reaktionen der KOA auf Anliegen von Leistungsberechtigten etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen als diese es bislang gewohnt waren,“ erklärt der KOA-Leiter.