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Datum: 25.02.2019

Umfassende Trinkwasseruntersuchung für Eigenwasserversorger steht 2019 wieder an

Bund geht „Ortenauer Weg“

Rund 870 Betreiber privater Trinkwasserbrunnen im Ortenaukreis sind 2019 wieder aufgerufen, die sogenannte umfassende Trinkwasseruntersuchung durchführen zu lassen. Dies betrifft Inhaber von Kleinanlagen, die Wasser aus eigenen Quellen oder Brunnen gewinnen und an Dritte abgeben, wie dies zum Beispiel bei Vermietern, Ferienwohnungseigentümern oder Gaststättenbetreibern der Fall ist. Die Trinkwasserverordnung gibt vor, dass das Wasser auf 49 Parameter untersucht werden muss.

Mit der seit Januar 2018 geltenden Fassung der Trinkwasserverordnung hat der Bundesgesetzgeber den bereits seit 2015 vom Ortenaukreis praktizierten „Ortenauer Weg“ aufgegriffen. Nach der vom Landratsamt entwickelten Vorgehensweise musste bisher die umfassende Untersuchung privater Brunnen in einem Turnus von vier Jahren – anstatt jährlich – durchgeführt werden. Die neue Trinkwasserverordnung gibt nun ein Untersuchungsintervall von drei Jahren für die umfassende Untersuchung vor. Die geänderte Verordnung lässt jedoch kaum noch eine Reduktion einzelner Parameter zu.

„Ich freue mich, dass der Bund den von uns eingeschlagenen, pragmatischen Weg mitgegangen ist und die Häufigkeit der Untersuchungen reduziert hat“, so Landrat Frank Scherer. „Dadurch sehen wir uns bestärkt, weiterhin die Beurteilungs- und Ermessensspielräume im Interesse des Standortes Ortenau konsequent auszuschöpfen“, so der Landrat weiter. Bedauerlich sei, dass die neue gesetzliche Regelung kaum noch Möglichkeiten bei der Auswahl der Parameter zulasse.

Lediglich bei den Stoffen Trihalogenmethane und bei Pflanzenschutzmitteln sind noch Parameterreduzierungen möglich. So müssen Trihalogenmethane nur untersucht werden, wenn das Wasser mit diesen Stoffen desinfiziert wird oder das Rohwasser nachweislich mit diesen Stoffen belastet ist. Dies trifft nur auf sehr wenige Kleinanlagen im Ortenaukreis zu.

Freuen können sich auch viele Besitzer von Quellen im Wald, in deren Quelleinzugsgebiet keine Pflanzenschutzmittel oder Biozide verwendet wurden. Diese konnten bereits 2015 einen Antrag auf Untersuchungsverzicht für diese Parameter stellen. Der 2015 gewährte Untersuchungsverzicht ist weiterhin möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betreiber der Trinkwasseranlagen eine Selbsterklärung ausfüllen, unterschreiben und beim Landratsamt Ortenaukreis einreichen. Der Ortenaukreis hat die Selbsterklärung auf seiner Internetseite unter dem Suchwort „Trinkwasserüberwachung“ eingestellt.

Das Landratsamt empfiehlt, sich Sammeluntersuchungen anzuschließen, die durch Gemeinden oder den BLHV organisiert werden. Dadurch könne man die Kosten stark reduzieren. Zudem lohne es sich, mehrere Angebote von Laboren einzuholen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Labore preislich stark variieren können.