Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Tiefbrunnen des Wasserversorgungsverbands Südliche Ortenau genehmigt

Das Landratsamt Ortenaukreis hat die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau eines dritten Tiefbrunnens im Naturschutzgebiet Elzwiesen geschaffen. Heute übergab der Erste Landesbeamte und zuständige Dezernent, Nikolas Stoermer, die wasserrechtliche Erlaubnis an den Vorsitzenden des Wasserversorgungsverbands Südliche Ortenau, Ringsheims Bürgermeister Pascal Weber.

Der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis vorausgegangen war ein umfangreiches Genehmigungsverfahren, in dem das Landratsamt zahlreiche fachliche Belange geprüft und abgewogen hat.

„Wir freuen uns, dass das Genehmigungsverfahren für den Tiefbrunnen nun abgeschlossen werden konnte und danken dem Wasserversorgungverband Südliche Ortenau und den beteiligten Fachbehörden für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Verfahren“, sagte Stoermer.

Bürgermeister Weber zeigte sich erfreut über den Abschluss des Verfahrens: „Mit der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis sind die Voraussetzungen für die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung in der südlichen Ortenau geschaffen. Es ist gemeinsam mit vielen Partnern gemeinsam gelungen, Ökologie und Versorgungssicherheit zu kombinieren“.

Die nun erteilte wasserrechtliche Erlaubnis bildet den Abschluss eines nahezu 15 Jahre andauernden Abstimmungsprozesses. Bereits im Jahr 2004 gab es aufgrund des stetig steigenden Wasserbedarfs im Versorgungsbereich des Wasserversorgungsverbands Südliche Ortenau erste Überlegungen zum Bau eines weiteren Tiefbrunnens westlich der Elz als Ergänzung zu den bereits existierenden zwei Tiefbrunnen im Ruster Gemeindewald Feinschießen. Nachdem umfangreiche Voruntersuchungen eine herausragende Wasserqualität an diesem Standort bestätigt haben, hat der Wasserversorgungsverband im Mai 2016 die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Das Genehmigungsverfahren stellte sich aufgrund der Lage in dem sehr hochwertigen und sensiblen Naturschutzgebiet Elzwiesen als überaus komplex heraus. So musste geprüft werden, ob der Bau und Betrieb des Brunnens mit den Erhaltungszielen des Naturschutzgebiets vereinbar sind. Dafür war unter anderem eine Verlegung von Wiesenwässerungsflächen erforderlich.