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Datum: 11.09.2020

Testzentrum an der Baden-Arena wird gut angenommen
Testzentrum seit 10. September im Foyer der Eishalle

„Erfreulicherweise wird das Testzentrum für Corona-Abstriche in Offenburg gut angenommen“, freut sich Doris Reinhardt, Pandemiebeauftragte der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg für den Ortenaukreis. An manchen Tagen erhalten bis zu 500 Personen einen Abstrich. Damit sind die vorhandenen Kapazitäten, sowohl der ehrenamtlichen Helfer, als auch der Labore komplett ausgelastet. Weil sich die Besucherströme ungleich über die Wochentage verteilen, kann es gelegentlich zu Wartezeiten kommen. „Wir bitten um Verständnis, wenn es bei großem Andrang an bestimmten Tagen sein kann, dass Personen gebeten werden müssen am Folgetag noch einmal zu kommen“, ergänzt Reinhardt. Das Testzentrum ist seit Donnerstag, 10. September, im Foyer der Eishalle in Offenburg, ebenfalls auf Gelände der Messe Offenburg.

„Da nicht nur die Labore in Südbaden, sondern ganz Deutschland gemeldet haben, dass das Testaufkommen zurzeit sehr hoch ist, kann es unter Umständen bis zu drei Tagen dauern, bis das Testergebnis vorliegt“, erläutert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes im Ortenaukreis. Die getesteten Personen können ihr Ergebnis selbst auf einer extra dafür eingerichteten Webseite abfragen. Sie erhalten hierfür einen persönlichen Auftragscode. „Das erleichtert und beschleunigt die Übermittlung der vielen Testergebnisse“, so Bressau. Um die Zuordnung zwischen dem online abgerufenen Testergebnis und der getesteten Person zu ermöglichen, bekommen die Getesteten eine Kopie des Laborauftrages ausgehändigt. Diese soll unbedingt aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf gemeinsam mit dem Ergebnis vorzeigen zu können.

„Selbstverständlich werden die Personen mit positivem Ergebnis vom Gesundheitsamt angerufen und erhalten Informationen, wie sie sich weiterhin verhalten sollen“, beruhigt die Amtsleiterin.

 

Wer kann sich beim Testzentrum testen lassen?

 

Entsprechend der aktuellen Teststrategie:

- Reiserückkehrer aus Risikoländern und Nicht-Risikoländern.

- Personen, die durch das Gesundheitsamt aufgefordert wurden, einen Test durchführen zu lassen. In diesem Falle muss ein Anschreiben des Gesundheitsamtes vorgezeigt werden.

- Personen, die durch die Corona-Warn-App informiert wurden. Hier muss ebenfalls ein Nachweis vorliegen.

- Personen, die von Ihrem Hausarzt oder Hausärztin der Teststelle zugewiesen werden.

- Lehrer und Erzieher, sowie weitere Personen, die an Schulen und Kitas arbeiten. Diese wurden über Ihre Arbeitgeber entsprechend unterrichtet und bringen einen entsprechenden Berechtigungsschein mit.

 

Was passiert nach einem positiven Testergebnis?

 

Die positiv getestete Person wird vom zuständigen Gesundheitsamt kontaktiert. Gemeinsam werden die weiteren Schritte, wie etwa die Quarantänevorgaben, besprochen, ebenso wie die Rekonstruktion der letzten Tage, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln und ebenfalls informieren zu können. Die betroffene Person muss zehn Tage, enge Kontaktpersonen 14 und Personen aus dem gleichen Haushalt wie der Erkrankte 21 Tage in häusliche Quarantäne. Ein Arzt des Gesundheitsamtes meldet sich regelmäßig bei dem Infizierten und bespricht mit dem Betroffenen die Situation. Falls Zeichen einer schweren Erkrankung entwickelt werden, können weitere Maßnahmen wie eine Klinikeinweisung notwendig werden. Falls Kontaktpersonen in Quarantäne Symptome entwickeln, sollten diese bitte umgehend das Gesundheitsamt und den zuständigen Hausarzt kontaktieren.