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Tagesordnungspunkt 2.3. »Modell Landrat - Stärkung des Standorts Oberkirch durch Ansiedlung eines ambulanten Rehazentrums« der morgigen Kreistagssitzung abgesetzt

Aufgrund aktuellerer Erkenntnisse zur Sache und zum bisherigen Verfahren zur Vorbereitung des Tagesordnungspunktes 2.3 („Ortenau Klinikum Achern-Oberkirch; Modell Landrat – Stärkung des Standorts Oberkirch durch Ansiedlung eines ambulanten Rehazentrums“) der morgigen Kreistagssitzung ist Landrat Frank Scherer zur Überzeugung gelangt, dass dieser Tagesordnungspunkt trotz der vom Ausschuss für Gesundheit und Kliniken empfohlenen Vorbehaltsklausel - wonach hierdurch die SAV-(Schwerstverletzungsartenverfahren) und BG-(Berufsgenossenschaft) Versorgung am Standort Offenburg Ebertplatz sowie die BG-Versorgung am Standort Achern nicht gefährdet sein dürfen und außerdem die Personalsituation an allen drei Standorten Achern, Oberkirch und Offenburg auskömmlich sein muss - noch nicht entscheidungsreif ist. Deshalb hat er den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt.
Sobald die Angelegenheit vollständig aufgearbeitet ist, d.h. insbesondere alle offenen Sachfragen geklärt und die erforderlichen Abstimmungen und Beteiligungen erfolgt sind, wird er die Kreisgremien unverzüglich erneut mit der Angelegenheit befassen.