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Datum: 10.02.2023

Streckenliste für das Jagdjahr 2022/2023
Abgabe der Streckenliste über das Wildtierportal

Bis zum Ende des Jagdjahres am 31. März haben Jagdausübungsberechtigte Zeit ihre Streckenliste der unteren Jagdbehörde zu übermitteln. Die Streckenliste für das Jagdjahr 2022/2023 ist gesetzlich verpflichtend und ausschließlich digital über das Wildtierportal zu führen und übermitteln. Eine Abgabe der Streckenliste in Papierform ist nicht mehr möglich. Um die Streckenliste über das Wildtierportal führen zu können, müssen sich die Jagdausübungsberechtigten zunächst im Wildtierportal unter www.wildtierportal-bw.de für das jeweilige Jagdrevier registrieren. Bei Fragen zur Registrierung oder einer Übertragung der Revieradministration an eine andere Person, können sich die Jagdausübungsberechtigten direkt an das Wildtierportal BW wenden oder sich mit der unteren Jagdbehörde in Verbindung setzen.