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Statement des Landratsamts Ortenaukreis zum Verfahren »Standortfrage Ortenau Klinikum« in Offenburg

Nachdem vereinzelt kritische Stimmen hinsichtlich des Verfahrens in Sachen Standortfrage für den geplanten Neubau des Ortenau Klinikums in Offenburg laut wurden, stellt Landkreis-Sprecher Kai Hockenjos Irrtümer klar:

„Am 24. Juli 2018 hat der Kreistag in Sachen Zukunftsplanung Ortenau Klinikum („Agenda 2030“) mit großer Mehrheit entschieden, dass das Ortenau Klinikum ab 2030 seine stationären Leistungen an den vier Krankenhausstandorten in Offenburg, Lahr, Wolfach und Achern erbringen wird. Diesem Beschluss ging ein rund 18 Monate langer fundierter, transparenter und öffentlicher Prozess der Meinungsbildung mit einer Vielzahl an öffentlichen Informations-Veranstaltungen voraus. Nach der Entscheidung über die Grundstruktur der „Agenda 2030“ fasste der Kreistag in der gleichen Sitzung mit großer Mehrheit den Beschluss, einen Klinikneubau auf dem Gemeindegebiet der Stadt Offenburg zu errichten. Darin sollen bis zum Jahr 2030 die derzeitigen Standorte Ebertplatz, St. Josefsklinik und Gengenbach sowie teilweise die Standorte Kehl und Oberkirch zusammengeführt werden. Ebenfalls mit großer Mehrheit sprachen sich die Mitglieder des Kreistags dabei für die weitere gleichwertige Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit der Standorte „Nördlich Windschläg“ und „Nordwestlich Holderstock“ aus. Diesen Auftrag kam die Kreisverwaltung nach und hat in den vergangenen Monaten die potenziellen Standorte zusammen mit der Stadt Offenburg auf der Basis gemeinsam definierter Kriterien untersucht. Dabei wurde wiederholt und transparent kommuniziert, dass die Ergebnisse Ende März 2019 vorliegen würden und dann zeitgleich der Öffentlichkeit und den Gremienmitgliedern als Entscheidungsgrundlage für die Befassung des Kreistags und des Offenburger Gemeinderats zur Verfügung gestellt werden. Daran haben wir uns strikt gehalten.

Verdrehungen werden auch durch ständiges Wiederholen nicht wahr. So hat sich Landrat Frank Scherer weder im Vorfeld auf den Standort „Nördlich Windschläg“ festgelegt, noch wurden „eben ganz schnell hinter verschlossenen Türen Entscheidungen eingetütet“. Richtig ist vielmehr, dass der Landrat einen großen Vorteil am Standort „Nördlich Windschläg“ gesehen hätte, wenn dort ein Bahnhalt machbar gewesen wäre, so wie es die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg lange angedeutet haben. So wurde in der öffentlichen Sitzung des Krankenhausausschusses im Juni 2018 darüber informiert, dass das Verkehrsministerium bestätigte, dass der Standort „Nördlich Windschläg“ durch einen Schienenhaltepunkt an den Schienenverkehr angebunden werden könne. Das Verkehrsministerium halte „einen solchen Schienenhaltepunkt für machbar und den Zeitpunkt für eine Initiative als äußerst günstig“, heißt es in der Vorlage, die alle Kreistagsmitglieder erhalten haben.
Das „Aus“ für den Bahnhalt am Standort „Nördlich Windschläg“ kam erst am 27. März 2019 mit dem Schreiben von Verkehrsminister Winfried Hermann an Landrat Scherer, in dem er ihm mitteilt, dass der Standort aus verschiedensten Gründen (Verzögerung Ausbau Rheintalbahn, Mehrkosten, Wirtschaftlichkeit) nicht mit dem Schienenverkehr erschlossen werden könne. Dieses Schreiben wurde allen Kreistagsmitgliedern am gleichen Tag zugestellt und in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 28. März thematisiert. Dieses Fazit daraus floss unmittelbar in die differenzierte Bewertungsmatrix mitein. Die Ergebnisse wurden am 3. April der Öffentlichkeit vorgestellt und sind seitdem mit weiteren Informationen und Dateien auf den Internetseiten der Stadt Offenburg (www.gesundheit-braucht-verantwortung.de) und des Ortenau Klinikums (www.agenda2030-ortenau-klinikum.de/aktuelles) abrufbar. Dazu gab und gibt es breite Bürgerinformationsveranstaltungen der Stadt Offenburg unter Beteiligung des Kreises. Der Vorwurf der Hinterzimmerpolitik geht daher komplett fehl. Im Gegenteil! Es wurde immer mitgeteilt, dass bis zu den Entscheidungen der zuständigen Gremien alle entscheidenden Punkte vorliegen werden und die Öffentlichkeit darüber informiert werde - genau das ist passiert.

Transparente Politik bedeutet auch, Prüfergebnisse ehrlich zu kommunizieren und den Menschen nichts vorzumachen. Auch genau das hat Landrat Scherer getan, als er resümierte, dass aus Sicht des Landratsamtes als realistischer Standort in Offenburg nur noch der Standort Holderstock in Betracht komme, nachdem Offenburgs Oberbürgermeister Steffens klar machte, dass er dem Gemeinderat empfehle, dem Kreistag den Standort Holderstock anzubieten, weil er „maximal geeignet“ sei.

Wer jetzt das Verfahren bemängelt, die Bürgerinformationen als Alibiveranstaltungen bezeichnet und von Täuschungen und Hinterzimmerpolitik spricht, der nimmt die dargestellten Tatsachen bewusst nicht zur Kenntnis.“