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Datum: 22.06.2020

Sonderausschreibung ELR: Ortenaukreis erhält über 870.000 Euro Fördergelder

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gibt es im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zum ersten Mal eine unterjährige Programmentscheidung. Das hat Peter Hauk, Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, heute in Stuttgart bekannt gegeben. Exakt 870.110 Euro an Fördergelder fließen nun zusätzlich in den Ortenaukreis. Mit dieser Summe werden zehn Projekte von Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen in fünf Ortenauer Kommunen gefördert.

 

„Ich freue mich sehr über diese positive Nachricht aus Stuttgart“, sagt Landrat Frank Scherer. Viele Betriebe, insbesondere in der Gastronomie, habe die Pandemie besonders schwer getroffen, weil sie nur geringe Einnahmen bei laufenden Fixkosten hatten. „Die Fördersumme bietet den berücksichtigen Projektteilnehmer eine Zukunftsperspektive, die Herausforderungen der kommenden Monate zu meisten. Ich wünsche ihnen für die Umsetzung der Vorhaben viel Erfolg“, so Scherer.

 

Im Gegensatz zu den Ausschreibungen für die Jahresprogramme des ELR gab es in der Sonderausschreibung klare inhaltliche Gewichtungen. Alle qualifizierten Projekte für Dorfgaststätten und Maßnahmen der Grundversorgung wie zum Beispiel Bäcker, Metzger, Dorfläden und Arztpraxen wurden berücksichtigt. So konnte im Ortenaukreis nun beispielsweise ein gastronomisches Vorhaben innerhalb der „Sonderlinie Dorfgastronomie“ sowie weitere vier Projekte zur Stärkung der lokalen Grundversorgung in die Förderung aufgenommen werden.

Auch die Maßnahmen, die der Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen dienen, wurden alle berücksichtigt. Aus den anderen Förderschwerpunkten konnten zusätzlich weitere, besonders dringliche und strukturell bedeutsame Projekte aufgenommen werden.

Unabhängig von der Bekanntgabe dieser Programmentscheidung gilt: Für weitere Projekte von Unternehmen können noch bis Ende August Aufnahmeanträge über die Kommunen gestellt werden – es wird monatlich eine Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung geben. Für das reguläre ELR Programmjahr 2021 können noch bis zum 31.September 2020 Anträge eingereicht werden.

 

Die ELR-Förderung wird als Kofinanzierung geleistet und setzt eine Eigenbeteiligung von rund 70 bis 90 Prozent der Antragsteller voraus. Das Dezernat Ländlicher Raum im Landratsamt und die Gemeinden beraten bei der Antragsformulierung und geben Tipps zu wichtigen Details. Weitere Informationen finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

Hinweis: Die vollständige Projektliste 2020 gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für den Ländlichen Raum, https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/investive-foerderungen-sind-gerade-in-der-krise-gefragt/