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Saisonale Entwicklung führt zu steigenden Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung

Im Februar 2017 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) moderat angestiegen: Die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften erhöhte sich gegenüber dem Vormonat jeweils um 1,1 Prozent. Die Arbeitslosenzahlen haben dagegen um ein Prozent abgenommen. 

„Februar ist traditionell der Monat mit dem höchsten Anstieg bei den SGB II-Leistungsempfängern, insofern passen die aktuellen Veränderungsraten der Fallzahlen zur saisonalen Entwicklung“, kommentiert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die derzeitige Situation. „Allerdings fiel die Zunahme im vergangenen Monat im Langfrist-Vergleich sogar verhältnismäßig niedrig aus. Mehr Arbeitsvermittlungen und Teilnehmer in Arbeitsfördermaßnahmen mögen hierzu beigetragen haben“, so Mittelstädt weiter. Dies sei auch der Grund dafür, dass die Arbeitslosenzahl zeitgleich gesunken ist. 

Derzeit betreut die KOA 8.715 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.570 Personen. Davon erhielten 12.041 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.701 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die beispielsweise ausschließlich Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Hinzu kommen Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken wie durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles, oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch beispielsweise auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 828 Personen.  

4.729 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.679 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Arbeitslosengeld II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.408. Hinzu kommen 3.633 reine Leistungsbezieher wie Alleinerziehende, die Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten. 

Im Februar 2017 haben 98 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 24 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 122 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.