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Datum: 07.08.2018

Rauchwarnmelder in der Ferienzeit überprüfen

„Rauchwarnmelder retten Leben!“ – mit diesem Motto haben die Feuerwehren lange für die landesweite Einführung gekämpft. „Damit man sich im Ernstfall auf die kleinen Lebensretter verlassen kann, sollten Rauchmelder regelmäßig gepflegt und einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden“, informiert Bernhard Frei, Kreisbrandmeister des Ortenaukreises. „Halten Sie sich bei der Pflege und Prüfung eines Rauchwarnmelders stets an die Herstellerangaben“, erklärt der Experte. Diese finden sich in der Bedienungsanleitung oder den Nutzungshinweisen des Rauchmelders. „Gerade jetzt in der Urlaubszeit kann man in Ruhe alle vorhandenen Geräte im Haus oder der Wohnung einmal durchprüfen“, so Frei.

Der Kreisbrandmeister rät zu den folgenden Schritten bei der Prüfung:

  • Funktions-Test: Ertönt ein Signalton beim Drücken der Prüftaste am Rauchwarnmelder? „Falls nicht, ist die Funktion gestört. Sie sollten die Batterie – wenn es sich um eine austauschbare Batterie handelt – umgehend austauschen. Sollte nach dem Austausch wieder kein Ton erfolgen, tauschen Sie den Rauchmelder sofort aus!“, so Frei
  • Geräte-Prüfung: Sind die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Insekten, Abdeckungen oder anderen Fremdkörpern? „Tauschen Sie stark verschmutzte oder beschädigte Melder unbedingt aus“, empfiehlt der Kreisbrandmeister
  • Umgebungs-Prüfung: Ist der Rauchmelder so angebracht, dass dieser in einem Umkreis von mindestens einem halben Meter frei von Hindernissen (Wände, Raumteiler) und Einrichtungsgegenständen (Deckenleuchten, etc.) ist?
  • Raum-Prüfung: Sind überall dort, wo Menschen schlafen, Rauchwarnmelder angebracht? Verfügen Flure, die als Fluchtwege dienen, über einen Melder? „Empfehlenswert ist, alle Wohnräume – außer Küche und Bad – mit Rauchwarnmeldern auszustatten“, weiß der Experte.
  •        Haltbarkeits-Prüfung: Auch Rauchwarnmelder besitzen eine Art „Mindesthaltbarkeitsdatum“, das nicht überschritten werden darf. „Dieses Datum finden Sie auf der Rückseite des Geräts. Spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme sind Rauchmelder generell auszutauschen, da eine einwandfreie Funktion nach dieser Zeit nicht mehr gewährleistet ist“, so Frei.

Weitere Informationen stellt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de zur Verfügung.