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Datum: 31.05.2022

Presseinformation zum Statistikreport Mai 2022: Ruhe vor dem Sturm

Nach zuletzt geringfügigem Rückgang der Fallzahlen wechseln im Juni rund 1.400 Ukraine-Flüchtlinge in die Zuständigkeit der KOA/ KOA ist Ansprechpartner für Arbeitgeber

Im Mai 2022 haben 7.024 Familien bzw. Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen bezogen. Damit haben sich die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) gegenüber dem Vormonat erneut geringfügig reduziert (minus 0,6 Prozent). Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II ist zeitgleich um 2,7 Prozent gesunken.

„Dies könnte man auch als Ruhe vor dem Sturm bezeichnen, da ab dem 1. Juni rund 1.400 Ukraine-Flüchtlinge, die vorher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, in die Zuständigkeit der KOA wechseln und damit einen Anstieg der Fallzahlen um rund 20 Prozent bewirken werden“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Situation. Dieser sogenannte Rechtskreiswechsel musste mit dem vorhandenen Personal innerhalb kürzester Zeit organisatorisch umgesetzt und bewältigt werden. Diejenigen, die ab dem 1. Juni 2022 nach Deutschland einreisen, benötigen für den Bezug von SGB II-Leistungen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung und müssen erkennungsdienstlich erfasst sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Anders als das Migrationsamt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KOA neben der Berechnung und Auszahlung der Geldleistungen auch für die Arbeitsvermittlung sowie die Organisation und Gewährung von Arbeitsförderleistungen zuständig, was bislang in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit lag. „Bezogen auf diese neue Zielgruppe ist die KOA ab sofort auch der direkte Ansprechpartner für die hiesigen Arbeitgeber, die Personal suchen“, führt Mittelstädt weiter aus.

Aktuell erhalten insgesamt 14.814 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.070. Hinzu kommen 4.291 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.462 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 991 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

2022-05 Statistikreport