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Ortenaukreis weitet Unterstützung für Tageseltern aus

Tageseltern im Ortenaukreis erhalten zukünftig die Hälfte ihrer Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung vom Kreis erstattet, und zwar unabhängig davon, ob die betreuten Kinder öffentlich gefördert werden. Außerdem werden künftig die Pflegeerlaubnisse für die Betreuung unter Dreijähriger nicht mehr generell begrenzt, sondern auf bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder ausgestellt. Das hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises einstimmig in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

„Mit der Ausweitung der Erstattung der Kranken- und Pflegeversicherungskosten wollen wir die Tageseltern noch mehr unterstützen“, erklärt Georg Benz, Sozialdezernent des Ortenaukreises. „Leider ist die Zahl der aktiven Tageseltern im Ortenaukreis seit 2016 rückläufig. War ihre Anzahl zwischen 2011 bis 2015 auf einem Niveau von 260 bis 270 stabil, so haben im Jahr 2016 240 Tagespflegepersonen aktiv Kinder betreut und im Jahr 2017 noch 226 Personen.“ Diese Entwicklung entspreche allerdings der in ganz Baden-Württemberg. Die Gewinnung neuer Tageseltern werde schwieriger. Perspektivisch könne sich das Problem noch verschärfen, da ein großer Teil der Tagespflegepersonen (46 Prozent) über 50 Jahre alt sind. Die frühere Rückkehr von Frauen nach Elternzeit in ihren Beruf und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit Einführung des Rechtsanspruchs auf Kleinkinderbetreuung sowie die geringe Arbeitslosigkeit im Ortenaukreis, die gute Arbeitsmarktchancen bietet, seien weitere Erklärungsansätze für den Rückgang. Daneben müssten Interessierte einen Kurs mit 160 Unterrichtseinheiten nachweisen, um als Tagespflegeperson arbeiten zu können. Die Landesregierung wolle die Stundenzahl möglicherweise auf 240 bis 300 Unterrichtseinheiten anheben. Dieses Vorhaben sei unter Qualitätsgesichtspunkten einerseits zu begrüßen. Andererseits sei fraglich, wie es sich auf die Gewinnung neuer Tagespflegepersonen auswirken wird.

Benz erläutert weiter: „Wir wollen die Rahmenbedingungen so weiterentwickeln, dass das Angebotsniveau in der Kindertagespflege zumindest gehalten und wenn möglich ausgebaut werden kann. Deswegen sind wir bei der Erstattung der angemessenen Kosten für die Sozialversicherungen und die Unfallversicherung schon jetzt großzügiger als andere Landkreise in Baden-Württemberg. Sobald die kommunalen Landesverbände sich mit dem Landesverband Kindertagespflege in Baden-Württemberg über eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen geeinigt haben – was voraussichtlich im Herbst sein wird – und es aktuelle Empfehlungen dazu gibt, werden wir dem Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag zur Anpassung vorlegen.“