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Datum: 25.07.2022

Ortenaukreis schafft neue Gemeinschaftsunterkunft in Steinach

Bewährter Containerstandort am Festplatz wird reaktiviert und bietet vorübergehende Bleibe für 44 Geflüchtete

Aufgrund der auch im Ortenaukreis zunehmenden Zahl an Zuwanderern, die der Kreis vom Land Baden-Württemberg in die vorläufige Unterbringung zugewiesen bekommt und die durch den Ausbruch des Ukraine-Krieges nochmals in die Höhe gegangen ist, baut das Landratsamt seine Unterkünfte weiter aus. Nachdem bereits neue Gemeinschaftsunterkünfte etwa in Achern, Hohberg, Nordrach und Zell a.H. belegt wurden, wird nun der Festplatz in Steinach, der bereits von Dezember 2015 bis November 2017 als Containerstandort diente, wieder für die vorläufige Unterbringung genutzt. Voraussichtlich ab Anfang August sollen die ersten Bewohner einziehen.

„Angesichts steigender Zuwanderungszahlen reaktivieren wir im Sinne unseres Auf- und Abbaubaukonzepts einige schon im Zuge der Zuwanderungswelle von 2015/2016 genutzte Unterbringungen und schaffen neue Plätze. Dabei haben wir auch die ehemaligen Containerstandorte auf einen möglichen erneuten Einsatz überprüft“, erklärt Migrationsamtsleiterin Alexandra Roth. „Ich bin der Gemeinde Steinach sehr dankbar für die erneute Bereitstellung des Festplatzes sowie die gute und schnelle Unterstützung,“ so Roth weiter. Die Containeranlage sei auf zwei Jahre angemietet und biete in 22 Wohncontainern Platz für 44 Menschen. Zudem seien geschlechtergetrennte Duschen und Toiletten, Küche, Waschraum, Sozialraum sowie ein Büro für die Sprechstunden des Sozialdienstes vorhanden. Um sowohl Be- als auch Anwohner bestmöglich zu unterstützen, sind neben einer Heimleitung auch Sozialarbeiter und Hausmeister regelmäßig als Ansprechpartner vor Ort.

Für Bürgermeister Nicolai Bischler ist es eine Selbstverständlichkeit, dem Landratsamt eine entsprechende Stellfläche mit Anbindung an die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. „Ich bin sicher, dass die Geflüchteten in der Gemeinde gut aufgenommen werden und besonders die Kriegsflüchtlinge einen normalen Alltag ohne Angst vor Kriegshandlungen erleben können,“ so der Bürgermeister. Die Gemeinde werde alle Anstrengungen unternehmen, um hierbei mitzuhelfen.

In den ersten sechs Monaten in 2022 hat der Landkreis 872 Geflüchtete neu in die vorläufige Unterbringung aufgenommen. Dies sind bereits mehr als im gesamten Jahr 2017. Mitte Juli befanden sich 1.363 Personen in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung, davon 433 Geflüchtete aus der Ukraine. Syrien, Irak, Türkei und Afghanistan sind die weiteren stärksten Nationalitäten. Die vorläufigen Unterkünfte sind damit aktuell zu 80 Prozent belegt.

Bereits seit Herbst 2021 hat das Landratsamt seine Kapazitäten wieder aufgestockt. In 13 Städten und Gemeinden befinden sich mittlerweile Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung und bis zum Herbst dieses Jahres kommen drei weitere Standortkommunen hinzu. In Offenburg, Rust und Achern betreibt das Landratsamt Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine im Wege eines Kombimodells. Hier wird die Einrichtung zunächst sechs Monate vom Kreis betrieben und geht dann nahtlos in die Verantwortung der Standortkommune als Einrichtung in der Anschlussunterbringung über. Am 31. Dezember werden voraussichtlich rund 1.540 Plätze zur Verfügung stehen. Hier sind die Kombimodelle bereits abgezogen.

Bei der Quotenberechnung für die Anschlussunterbringung werden die Plätze in der vorläufigen Unterbringung voll angerechnet, sodass einzelne Kommunen nicht überproportional belastet werden.

Für Fragen und Anliegen von Anwohnern steht das Migrationsamt unter der E-Mail migrationsamt@ortenaukreis.de zur Verfügung.

Hintergrundinformation: Landeserstaufnahmestelle, vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung
Die Unterbringung von Flüchtlingen wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Baden-Württemberg gibt es ein dreistufiges Unterbringungssystem, das im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt ist:
1. Unterbringung in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), die vom Land Baden-Württemberg betrieben wird. Hier werden die Flüchtlinge registriert, gesundheitlich untersucht und sie stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen können der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Migration entnommen werden.
2. Danach folgt die Verlegung in die vorläufige Unterbringung (VU), die in der Verantwortung der Stadt- und Landkreise liegt. Hier verbleiben die Antragsteller während ihres laufenden Asylverfahrens. Die VU endet nach Anerkennung oder rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages, aber maximal nach 24 Monaten.
3. Als dritte Stufe folgt die Anschlussunterbringung (AU) in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Hierzu gibt es im Ortenaukreis eine halbjährliche Quotenberechnung, damit sich die Ortenauer Kommunen frühzeitig darauf einstellen können.