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Datum: 17.07.2019

Ortenaukreis richtet Verwahrstellen für Wildabfälle ein

Der Kreistag hatte in seiner letzten Sitzung im Jahr 2018 die Mittel für den Bau und den Betrieb von sieben Verwahrstellen für Wildabfälle zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen bewilligt. Für die Betreuung dieser Stellen sollen nun Mitarbeiter gefunden werden, die „sachgerecht, flexibel und vor allem in direkter Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt im Landratsamt Ortenaukreis diese Aufgaben wahrnehmen“, so Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit, in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreises.

Nach dem Vortrag der Verwaltung benötige das Landratsamt in seuchenfreien Zeiten dafür eine Vollzeitstelle, die mit mehreren Teilzeitkräften, idealerweise Jägern, zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet, besetzt werden solle.

„Es ist wichtig, dass die Verwahrstellen zuverlässig und fachkundig betreut werden, nicht nur, weil wir unsere Verantwortung für den Schutz vor der Verbreitung von Tierseuchen sehr ernst nehmen, sondern auch, weil wir wollen, dass Nutzer, Verpächter und Nachbarschaft die Einrichtungen langfristig akzeptieren“, betonte Kirr. Hauptgrund für die Einrichtung der Verwahrstellen sei die Gefahr der Einschleppung der afrikanischen Schweinepest. Sie ist eine staatlich zu bekämpfende Tierseuche mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Auf Menschen oder auf andere Tierarten ist sie nicht übertragbar. Die afrikanische Schweinepest bedrohe laut Kirr nicht nur die Gesundheit und Produktivität der Schweinebestände, sondern aufgrund der drastischen nationalen und internationalen Handelsbeschränkungen auch existentiell die Schweinehaltungen, die Fleischwirtschaft und den Handel mit Schweineprodukten jeglicher Art.

„Um der Seuche vorzubeugen und sie gegebenenfalls zu bekämpfen, ist es sehr wichtig, verendete oder krank erlegte Wildschweine rasch und hygienisch zu entsorgen“, erklärte der Dezernent. Und weiter: „Gemeinsam mit den vier Jägervereinigungen des Kreises haben wir für die sieben erforderlichen Verwahrstellen bisher die folgenden Standorte vorgesehen: Die Straßenmeistereien in Achern, Lahr und Offenburg, das Lagersilo Auenheim und die Kläranlage in Oppenau-Ramsbach. Je ein weiterer Standort im mittleren Kinzigtal und im Bereich Ettenheim stehen in der Diskussion.“

Die Verwahrstellen im Ortenaukreis werden mit einem Kühlcontainer für je zwei Kadavermulden à 600 Liter Fassungsvermögen ausgestattet sein. Der Kühlcontainer muss aus seuchenhygienischen Gründen in einem einfachen Schutzgebäude aufgestellt werden. Es dient auch zur Aufbewahrung der Geräte zur Reinigung und Desinfektion der Hände, der Stiefel sowie der Container und enthält die Spinde für die Schutzkleidung, die Reinigungs- und Desinfektionsmittel und die Unterlagen für die Dokumentation.