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Datum: 22.10.2019

Ortenaukreis passt Wohnheimgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte an
Landrat Scherer: „Gesamtkosten für die vorläufige Unterbringung im Landkreis deutlich reduziert“ 

Der Ortenaukreis senkt zum 1. November  die Gebühren für Flüchtlinge und Spätaussiedler, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Wohnheimgebühren werden für Bewohner fällig, die ergänzend zu den Leistungen für Asylbewerber über ein Einkommen verfügen oder nicht mehr in den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen. Diese kommen entsprechend der Höhe ihres Einkommens anteilig für ihre Unterbringung auf.

„Durch den massiven Abbau von Unterkünften in den vergangenen Monaten konnten wir die Gesamtkosten für die vorläufige Unterbringung im Landkreis deutlich reduzieren. Das ermöglicht uns, die Gebühren für Bewohner neu zu kalkulieren und zu senken“, so Landrat Frank Scherer. „Es ist im Sinne einer gelingenden Integration, wenn die Menschen, die aufgrund von Flucht und Verfolgung in unser Land gekommen sind und hier durch Arbeit ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, auch etwas davon haben“, so der Landrat weiter. „Daher freue ich mich, dass wir die Gebühren nach der Aufgabe der großen Containeranlagen in Lahr und Offenburg wie von mir angekündigt anpassen konnten und die Bewohner entlastet werden.“

Aufgrund der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Kosten u.a. für Miete, Pachten, Nebenkosten, Möblierung und Unterhalt der Gemeinschaftsunterkünfte war in 2017 und 2019 eine sukzessive Gebührenerhöhung erforderlich. Zuletzt entsprachen die Wohnheimgebühren dem Satz von SGB II, also dem Betrag, der Hartz IV-Empfängern für deren Wohnkosten zugestanden wird und den sogenannte Aufstockern, die ebenfalls arbeiten, anteilig bezahlen müssen. Fortan liegen die Gebühren deutlich unter dem Satz von SGB II. Dies war auch das Anliegen von Vertretern des Kreistags, insbesondere der Grünen-Fraktion, und einiger Flüchtlingshelferkreise, die ein Wohnheim als nicht vergleichbar mit einer eigenen Wohnung erachteten.

Nach der neuen Gebührenordnung muss eine alleinstehende Person beispielsweise noch 311 Euro anstatt bisher 386 Euro für die monatliche Unterbringung in einer vorläufigen Unterkunft entrichten. Im Vergleich dazu muss eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus zwei Personen anstatt 468 Euro nun noch 376 Euro für ihre Unterbringung bezahlen, während der Betrag für eine vierköpfige Familie von 650 Euro auf 523 Euro gesenkt wurde. Die Kosten werden anteilig entsprechend dem Vermögen bzw. Einkommen der Bewohner berechnet, d.h. wer nur wenig verdient, muss auch nicht den vollen Satz bezahlen.

 

Hintergrundinformation: Abbaukonzept

Der Ortenaukreis verfügt im November 2019 mit 853 Plätzen über weniger Kapazitäten als zu Beginn der großen Zuwanderungswelle im September 2014 mit 1.090 Plätzen. Zahlreiche Containeranlagen, Sporthallen und ehemalige Hotels dienten der Flüchtlingsunterbringung. Im Mai 2016 war der Höchststand mit 5.771 Plätzen erreicht.

Im Laufe der Jahre 2018 und 2019 hat der Landkreis insgesamt 1.716 Plätze in der vorläufigen Unterbringung abgebaut, davon 1.083 Plätze in kostenintensiven Containeranlagen. Die Großcontaineranlage in Offenburg wurde zum 30. September 2019 geschlossen.

Aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen gab die Landesregierung eine Mindestauslastung der Gemeinschaftsunterkünfte von 75 Prozent in 2019 und 80 Prozent in 2020 vor. Um finanzielle Einbußen bei der Kostenerstattung zu vermeiden, musste der Landkreis daraufhin massiv die Unterkünfte abbauen.

Die Neukalkulation der Gebühren basiert auf dem Stand der Unterkünfte zum 1. November 2019. Dies sind dann noch zwölf Unterkünfte in sechs Kommunen mit 853 Plätzen und es handelt sich durchweg um feste Bauten. Die Hälfte der Gebäude befindet sich im Eigentum des Landkreises.

 

 

Übersicht über die Kosten in Wohnheimen

 

bis 31.10.2019

ab 01.11.2019

Differenz

1 Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres

386 €

311 €

-75 €

2 Personen – Bedarfsgemeinschaft

468 €

376 €

-92 €

3 Personen – Bedarfsgemeinschaft

557 €

448 €

-109 €

4 Personen – Bedarfsgemeinschaft

650 €

523 €

-127 €

5 Personen – Bedarfsgemeinschaft

743 €

598 €

-145 €

Ab 6 Personen – Bedarfsgemeinschaft (je weitere Person)

89 €

72 €

-17 €