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Ortenaukreis für grundsätzliche Klärung in Sachen Elternunterhalt

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Offenburg vom 19. Juni 2018, wonach eine Frau, die als Säugling ins Heim gegeben wurde, keinen Unterhalt für ihre pflegebedürftige Mutter bezahlen muss, sieht das Landratsamt Ortenaukreis über den Einzelfall hinaus Klärungsbedarf, vor allem auch im Hinblick auf weitere Fälle anderer Unterhaltsverpflichteter. Deshalb hat sich der Ortenaukreis nach eingehender Prüfung entschlossen, vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

„Das Gesetz sieht die vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nur in besonderen Ausnahmefällen als gegeben. Zwar erkennen auch wir eine schwerwiegende Verfehlung der Mutter, jedoch werden ihre persönlichen Lebensumstände nach unserer Sicht vom Gericht nicht ausreichend gewürdigt. Der Beschluss, der einen Anspruch auf Elternunterhalt in vollem Umfang verneint, gibt dies unserer Ansicht nach nicht vollständig und zum Teil einseitig wieder“, so Sozialdezernent Georg Benz über die Gründe. „Deshalb und weil sich mittlerweile vermehrt Unterhaltspflichtige auf die vorliegende Entscheidung im Sinne eines Präzedenzfalles berufen, ist eine obergerichtliche Klärung der grundsätzlichen rechtlichen Positionen in zweiter Instanz erforderlich“, erläutert Benz

Im konkreten Fall könne das Amt zwar Gründe für eine teilweise Verwirkung des Anspruchs erkennen. Das für einen vollständigen Wegfall des Anspruches erforderliche Maß des Verschuldens sieht das Sozialdezernat jedoch als nicht gegeben. Dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, die Forderung auf 30 Prozent des errechneten Unterhaltsbetrags zu reduzieren, hätte der Kreis zugestimmt, dies wurde jedoch von der Anspruchsgegnerin abgelehnt.