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Datum: 17.04.2024

Ortenaukreis führt virtuelles Bauamt ein

Vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren

Das Baurechtsamt des Ortenaukreises stellt ab 1. Mai 2024 die Antragstellung für baurechtliche Verfahren von der bisherigen Plattform „Service-bw“ auf die neue Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ um. Diese Änderung betrifft 29 Städte und Gemeinden, die in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts als Baurechtsbehörde fallen.

„Das ist ein großer Vorteil für unsere Bürgerinnen und Bürger, weil über die neue Plattform mehrere Behörden zeitgleich digital an einem Antrag arbeiten können. Damit vereinfachen und beschleunigen wir das Baugenehmigungsverfahren deutlich“, erklärt Thomas Schaub, Leiter des Baurechtsamts des Ortenaukreises.

Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen bei „ViBa“ alle Verfahrensschritte digital. „Das spart Zeit – und schont bei allen Beteiligten die Nerven“, sagt Schaub, der betont, dass beim neuen Verfahren der höchste Datenschutzstandard greift.

Als Modellkommune E-Government hat der Ortenaukreis schon frühzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für digitale Baugenehmigungsverfahren geschaffen, bereits 2022 wurden über ein Drittel aller Baugenehmigungsverfahren ausschließlich papierlos durchgeführt. Seit Anfang 2024 können Bauanträge nur noch in digitaler Form eingereicht werden.


Informationen zur Antragstellung und zum neuen Verfahren stehen auf der Homepage des Ortenaukreises zur Verfügung (www.ortenaukreis.de, Suchwort: viba).

Städte und Gemeinden, die unter die Zuständigkeit des Landratsamtes Ortenaukreis fallen:

Appenweier, Bad Peterstal-Grießbach, Durbach, Gutach, Hausach, Hohberg, Hornberg, Kappel-Grafenhausen, Kappelrodeck, Lauf, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Oberwolfach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen, Rheinau, Ringsheim, Rust, Sasbach, Sasbachwalden, Schuttertal, Schutterwald, Schwanau, Seebach, Seelbach, Willstätt, Wolfach.