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Datum: 20.07.2022

Ortenaukreis fördert Machbarkeitsstudien für Schienenhalte

Der Ortenaukreis fördert Machbarkeitsstudien für potentielle Schienenhalte. Derzeit werden drei mögliche Schienenhalte geprüft: Ortenberg, Wolfach-Kirnbach und Gutach-Dorf. Voraussetzung für die 50-prozentige Förderung des Kreises ist die Antragsstellung mit einer detaillierten Beschreibung des möglichen Standortes und die Kostenbeteiligung der Kommunen von ebenfalls 50 Prozent. Das haben die Mitglieder des Kreistages in der gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. 

„Die drei potenziellen Haltepunkte sind ein weiterer Schritt um die umweltfreundliche Mobilität im Kreis weiter voranzubringen. Die möglichen Haltepunkte wären eine echte Alternative zum Individualverkehr und würden den ÖPNV sowohl für Berufspendlerinnen und -pendler als auch für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich attraktiver gestalten“, freut sich Michael Loritz, Dezernent für Infrastrukturen, Baurecht und Migration.

Der Haltepunkt in Ortenberg wird als aussichtsreich eingeschätzt, weswegen der Ortenaukreis die Gemeinde Ortenberg bei der Prüfung der baulichen Machbarkeit unterstützt. Wolfach-Kirnbach wäre aufgrund der eingleisigen Strecke vergleichsweise kostengünstig zu realisieren und hätte zudem eine große touristische Bedeutung. Da der Schienenhaltepunkt Gutach Freilichtmuseum 2,5 Kilometer von der Ortsmitte entfernt liegt, würde der Haltepunkt Gutach-Dorf sowohl Berufspendlerinnen und -pendler als auch Touristinnen und Touristen einen einfacheren Zugang zu dem ÖPNV-System bieten. Für die Studie ist für jeden Schienenhalt ein Betrag von 20.000 Euro vorgesehen.

Bereits 2001 baute der Ortenaukreis mit Fördermittel des Landes den Haltepunkt Offenburg Kreisschulzentrum, 2014 folgte der Schienenhaltepunkt Gutach Freilichtmuseum. Der Ortenaukreis ist weiter in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenburg an der Planung und Realisierung eines Schienenhaltepunkts Offenburg Landratsamt/Messe/Burda an der Rheintalstrecke beteiligt. 

Für die Infrastruktur und Fahrplanung des Schienenpersonennahverkehrs ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Nahverkehrsgesellschaft BW (NVBW), zuständig. Es gab mehrere Vorschläge im Landkreis für die Einrichtung weiterer Schienenhalte der Ortenau-S-Bahn. Damit die NVBW eine Prüfung der fahrplantechnischen Umsetzbarkeit durchführt, muss jedoch für jede Projektidee eine Studie über die bauliche Machbarkeit und das zu erwartende Fahrgastpotenzial vorgelegt werden. Auch die Förderfähigkeit wird im Rahmen der Prüfung bewertet.