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Datum: 22.02.2019

Ortenaukreis erhöht Unterstützung für Kinder in Pflegefamilien

349 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 im Ortenaukreis in Pflegefamilien untergebracht. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Februar, beschlossen, die einmaligen Beihilfen und Zuschüsse für diese Pflegefamilien zum 1. März 2019 zu erhöhen.

„Bei uns im Ortenaukreis werden mit rund 53 Prozent mehr als die Hälfte der Kinder, die aus verschiedensten Gründen nicht in ihren Familien bleiben können, in Pflegefamilien betreut. Damit liegen wir deutlich über dem Landesdurchschnitt von 47 Prozent in Baden-Württemberg“, so Sozialdezernent Georg Benz. Viele dieser Kinder fänden in der Pflegefamilie eine zweite Heimat und blieben dort bis sie selbständig sind. Vollzeitpflege sei damit eine wichtige und im Vergleich zur Heimerziehung auch finanziell wesentlich günstigere Form der Unterbringung. „Ich freue mich vor allem für die zahlreichen Kinder und Jugendlichen, dass wir die Zahl der Vollzeitpflegefamilien konstant hoch halten und in den letzten drei Jahren über 100 neue Pflegefamilien gewinnen konnten“, so der Sozialdezernent weiter.

„Wer bereit ist, ein Pflegekind zu betreuen, übernimmt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und stellt sich einer großen Herausforderung – nicht zuletzt deshalb, weil die meisten Pflegekinder keine einfache Biografie, teilweise traumatische Erlebnisse und belastende Erfahrungen mitbringen“, erklärt Jugendamtsleiter Heiko Faller. „Wir bereiten die Pflegefamilien auf ihre Aufgaben in einer speziellen Schulung und in mehreren Gesprächen sorgfältig vor“, so Faller weiter. Zudem sei es angebracht, die Pflegefamilien auch finanziell bestmöglich zu unterstützen. „Mit der Erhöhung der einmaligen Zuschüsse sind wir auf einem guten Weg. Dabei orientieren wir uns an den neuen Richtlinien der Kommunalen Landesverbände und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)“, fasst der Jugendamtsleiter zusammen.

Die Erhöhung betrifft einmalige Zuschüsse für Ausgaben der Pflegefamilien, die diese neben dem Pflegegeld für den laufenden Bedarf der Kinder erhalten. Darunter fallen etwa Förderungen für die Erstausstattung des Kinderzimmers, Lernmittel und Bildungsmaßnahmen, Klassenfahrten und Schullandheime, Urlaubsreisen oder auch Brillen und Hörgeräte. Zudem ist bei Jugendlichen ein Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis möglich, sofern diese für einen Ausbildungsberuf erforderlich ist. Auch für religiöse Feierlichkeiten wie die Taufe eines Pflegekindes, dessen Kommunion, Konfirmation oder eine vergleichbare Feier anderer Religionsgemeinschaften werden die bislang gewährten Beihilfen angehoben. Gleiches gilt für die Einschulung.

Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses sieht darüber hinaus ein zusätzliches Betreuungsgeld von 300 Euro vor, wenn es erforderlich ist, ein unter drei Jahre altes Pflegekind zuhause zu betreuen und Pflegeeltern dadurch zumindest teilweise auf die Erwerbsarbeit verzichten müssen.