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Datum: 01.03.2024

Ortenaukreis erhält mehr als 6,7 Millionen Euro ELR-Fördermittel

Über 6,7 Millionen Euro (exakt: 6.744.360 Euro) an Fördergeldern fließen im Rahmen der Programmentscheidung 2024 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) in den Ortenaukreis. Das hat Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, heute in Stuttgart bekanntgegeben. Mit dieser Summe werden 82 Projekte von Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen in 22 Ortenauer Kommunen gefördert und Investitionen in Höhe von über 46 Millionen Euro ausgelöst.

„Mit mehr als 80 geförderten Einzelprojekten erzielen wir ein ganz hervorragendes Ergebnis und erhalten erneut eine großartige Fördersumme, die unserem Ländlichen Raum einen ordentlichen Schub geben wird. Ich gratuliere allen Projektteilnehmern sowie unseren Städten und Gemeinden sehr herzlich und bin mir sicher, dass sie mit diesen Fördermitteln neue Impulse setzen und unsere Region weiter voranbringen werden“, so Landrat Frank Scherer.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördert das Land Baden-Württemberg seit über 25 Jahren Maßnahmen zur Anpassung an die veränderten demografischen Bedingungen im Ländlichen Raum. Die Mittel fließen in strukturschwache Städte und Gemeinden, die aufgrund ihrer Lage und Finanzkraft als benachteiligt betrachtet werden. Besonderen Wert wird auf die Bereiche Wohnen und Grundversorgung gelegt. Hier besteht ein erhöhter Förderbedarf.

Angesichts der immer stärker werdenden Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen sollen Gebäude und Flächen in den Ortskernen erschlossen werden, welche bisher noch nicht als zeitgemäßer Wohnraum dienen. Damit der schnellen Realisierung nichts im Wege steht, können die Projektträger sofort beginnen, sobald die baurechtlichen Genehmigungen vorliegen.

98 Förderanträge gingen 2023 im Ortenaukreis ein, davon wurden 82 förderfähige Projekte bewilligt. Dies sind vier kommunale, 64 private und 14 gewerbliche Projekte. Eine Sonderstellung haben die Schwerpunktgemeinden Durbach, Friesenheim und Hornberg. Die gesamten Projekte werden vorrangig platziert, soweit sie den Zielen des Entwicklungskonzeptes dienen.

Die ELR-Förderung wird als Kofinanzierung geleistet und setzt eine Eigenbeteiligung von rund 70 bis 90 Prozent der Antragsteller voraus.

Das Dezernat Ländlicher Raum im Landratsamt berät bei der Antragsformulierung und gibt Tipps zu wichtigen Details. In einem Koordinierungsausschuss, dem Vertreter des Ortenaukreises, des Regierungspräsidiums Freiburg, der Kommunen und der LEADER Regionen des Ortenaukreises, werden die Anträge bewertet, priorisiert und dem Ministerium Ländlicher Raum zur Entscheidung vorgelegt.