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Datum: 13.11.2019

Ortenaukreis beteiligt sich an Haus des Jugendrechts

Besserer und schnellerer Austausch der für Jugendstrafsachen verantwortlichen Behörden

In Offenburg soll ein sogenanntes Haus des Jugendrechts entstehen, an dem sich auch der Ortenaukreis beteiligen wird. Dem hat der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises in seiner Sitzung am Dienstag, 12. November, einstimmig zugestimmt. Die Gründung eines solchen Hauses im Ortenaukreis nach dem Vorbild vergleichbarer Häuser u.a. in Stuttgart, Pforzheim und Mannheim hatte der Präsident des Landgerichts Offenburg, Christoph Reichert, in 2017 angeregt.

„In einem Haus des Jugendrechts können wir durch kurze Wege den regelmäßigen Austausch der wichtigsten Beteiligten in Jugendstrafsachen intensivieren sowie passgenaue Lösungen für Einzelfälle zeitnah erarbeiten und zügig umsetzen“, erklärte der Sozialdezernent des Ortenaukreises, Georg Benz. „Ziel muss es sein, durch schnelles, geeintes und präventives Handeln der Akteure weitergehende Straffälligkeit bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden“, appellierte Benz.

Zu den beteiligten Behörden gehört laut Benz neben Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht auch die vom Ortenaukreis getragene Jugendhilfe im Strafverfahren, die im Landratsamt beim Kommunalen Sozialen Dienst des Jugendamtes angesiedelt ist. Zudem sei es sinnvoll, künftig weitere Kooperationspartner, wie zum Beispiel die Soziale Rechtspflege oder die Diakonie als Träger des Täter-Opfer-Ausgleichs miteinzubeziehen.

Seit Herbst 2017 hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Beteiligten unter Federführung des Polizeipräsidiums Offenburg an der Umsetzung gearbeitet. Zwar ist zunächst die Eröffnung eines Hauses des Jugendrechts in Offenburg angestrebt, aufgrund der Größe und Struktur des Ortenaukreises und um dem dezentralen Grundgedanken gerecht zu werden, sind nach erfolgreicher Pilotphase aber auch entsprechende Häuser in weiteren Orten angedacht. Zwischenzeitlich haben die Partner eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet und ein geeignetes Gebäude gefunden und angemietet. Sobald die noch notwendigen Renovierungsarbeiten beendet sind, soll das Haus eröffnet werden.
Für die Mitarbeiter des Jugendamtes ist ein Büro im Haus des Jugendrechts eingeplant. Die Jugendhilfe wird nach Aufnahme des Dienstbetriebs feste Präsenzzeiten in der Einrichtung haben.