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Datum: 11.11.2020

Ortenaukreis baut Jugendsozialarbeit an Schulen aus

Die Jugendsozialarbeit im Ortenaukreis, die bisher an 85 Schulen im gesamten Landkreis angeboten wird, soll auf vier weitere Schulen ausgedehnt werden. Zudem werden drei bereits bestehende Sozialarbeiterstellen aufgestockt. Das hat der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. So erhält die Taubergießenschule in Kappel-Grafenhausen eine 50-Prozent-Stelle, an den Grundschulen in Lahr-Sulz, in Lahr-Reichenbach sowie in Offenburg-Zell-Weierbach wird jeweils eine 25-Prozent-Stelle eingerichtet. Zudem werden drei bestehende Schulsozialarbeiterstellen an der Franz-Rapp-Schule in Oppenau, im Kooperativen Bildungszentrum Seelbach und in der Realschule Wolfach aufgestockt. Die Förderung wird jeweils rückwirkend ab dem 1. August 2020 gewährt. Damit wird die Schulsozialarbeit im Ortenaukreis ab sofort an 89 Schulen mit einem Umfang von knapp 70 Vollzeitstellen angeboten.

„Die Jugendsozialarbeit hat sich als wirksames Instrument der Jugendhilfe bewährt. Sie unterstützt die Schulen als wichtigen Lebensraum und Sozialisationsort von Kindern und Jugendlichen, indem sie etwa in ihrer Entwicklung gefährdete, sozial ausgegrenzte oder benachteiligte Schülerinnen und Schüler fördert“, erklärte Sozialdezernent Georg Benz. Die rund 1,16 Millionen, die der Ortenaukreis im laufenden Schuljahr für die Jugendsozialarbeit aufbringt, seien daher gut investiert, so Benz weiter.

Die förderfähigen Stellen in der Schulsozialarbeit werden vom Land Baden-Württemberg sowie vom Ortenaukreis mit jeweils 16.700 Euro je Vollzeitstelle mitfinanziert; den restlichen Aufwand übernimmt der Schulträger. Das Landratsamt geht davon aus, dass das Land auch die 1,84 Stellen neu geschaffenen und aufgestockten Stellen unterstützt. Die für 2020 notwendigen Mittel stehen im Kreishaushalt zur Verfügung, die für 2021 erforderlichen Mittel sind im geplanten Budget des Doppelhaushalts 2021/2022 enthalten.

Nach den Förderrichtlinien des Ortenaukreises erhält eine öffentliche Schule den Zuschuss, wenn sie eine pädagogische Fachkraft mit Hochschulabschluss und – angesichts des breiten Aufgabenspektrums – mindestens im Rahmen einer 50-Prozent-Stelle beschäftigt. Um auch kleineren Grundschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit unter 150 Schülerinnen und Schülern das wichtige Instrument der Schulsozialarbeit zu ermöglichen, kann eine 50-Prozentstelle im begründeten Einzelfall auf zwei Schulstandorte aufgeteilt gefördert werden – vorausgesetzt, dass sich die Schulen in räumlicher Nähe zueinander befinden und an jedem Standort mindestens ein Stellenumfang von 25 Prozent möglich ist.