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Datum: 03.01.2020

Neuer Tiefststand bei jugendlichen »Hartz IV«-Beziehern

Im Dezember 2019 sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) wieder gesunken. So beziehen aktuell 7.157 Familien bzw. Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen. Dies entspricht einer Abnahme von 0,5 Prozent gegenüber dem Vormonat und einem Rückgang um 5,3 Prozent im Vergleich zu Dezember 2018. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im vergangenen Monat um 0,7 Prozent auf 9.765 gesunken. Bei der Personengruppe der unter 25-Jährigen ist der stärkste Rückgang zu verzeichnen: Minus 1,4 Prozent gegenüber dem Vormonat und sogar minus 8,5 Prozent im Vergleich zum Dezember des Vorjahres.

„Der überproportionale Rückgang des Leistungsbezugs und der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist natürlich besonders erfreulich“, kommentiert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die jüngste Entwicklung. Dieser Zielgruppe widmet die KOA besondere Aufmerksamkeit, da hier die Weichen für einen möglicherweise lang andauernden Bezug staatlicher Sozialleistungen gestellt werden. „Zu berücksichtigen ist hierbei zudem, dass wir nach wie vor knapp 600 unter 25-Jährige Personen mit Fluchthintergrund im Leistungsbezug haben. Wenn wir trotzdem in diesem Monat bei dieser Altersgruppe den niedrigsten Fallbestand seit Gründung der KOA vor 15 Jahren verzeichnen können, zeigt dies die herausragende Bedeutung der aktuellen Entwicklung“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit erhalten insgesamt 15.514 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.398. Hinzu kommen 4.896 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.367 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 853 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

Im Dezember 2019 haben 77 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 20 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 97 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.